Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Lareeb Khan / 13. Oktober 2015

Am 13. Oktober 2015 fand der vierte Verhandlungstag im Ehrenmord-Prozess in Darmstadt statt. Den angeklagten Eltern wird vorgeworfen, ihre erst 19-jährige Tochter Lareeb getötet zu haben.

 

Ein Imam zur Erziehung der Gemeinde 


Am 4. Verhandlungstag wurde die Vernehmung des Zeugen Tahir fortgesetzt. Danach wurde ein weiterer Imam der Gemeinde gehört, der „für die Erziehung der Gemeinde“ zuständig ist. In dieser Funktion sei er seit August 2013 tätig, in der Zeit habe es 56 derartige Fälle gegeben (dies wurde dann von ihm relativiert, da er auch für Streitigkeiten zwischen Eheleuten zuständig sei).


Dieser berichtete, dass der angeklagte Vater ihn am Samstag vor der Tat angerufen hatte, sich sehr besorgt zeigte und dringend darum bat, dass dieser Zeuge zu ihm komme. Dieser fuhr dann auch zu den Khans; der Angeklagte und seine Frau kamen runter und baten den Zeugen, sich in ihr Auto zu setzen. Man fuhr dann auf einen Parkplatz, wo der Angeklagte zu weinen begann. Warum man nicht in die Wohnung der Khans gegangen war, konnte der Imam nicht sagen; angeblich hatte er auch nicht weiter nachgefragt. Der Richter fragte, ob es sein könne, dass die Khans nicht mit dem Imam gesehen werden wollten, und der Zeuge meinte, vielleicht wollte man nicht vor der Tochter mit ihm reden. 


Der Zeuge hätte dann gefragt, was denn los sei; die Angeklagten hätten aber beide erst nur geweint. Dann hätte der Vater gesagt, dass seine Tochter jetzt unangemessene Kleidung trüge und hat wieder geweint. Der Zeuge habe ihn dann darauf hingewiesen, dass Wagishauser ja am Donnerstag alles besprechen werde.


Der Zeuge berichtete auch noch, dass er bereits im Dezember bei den Eltern von Raheel gewesen sei und mit denen 2 Stunden gesprochen habe. Denn diese Eltern seien mit der Heirat nicht einverstanden gewesen, während der Vater von Lareeb darauf hingewiesen hatte, dass ja die Großmutter über Weihnachten da sei – das sei doch dann ein schönes Datum.


Aber Raheels Vater hätte gesagt, so ein Mädchen wolle er nicht in seiner Familie, die schon jetzt ihrem Vater nicht gehorcht („das Mädchen respektiert seine Eltern nicht, es wird mich später auch nicht respektieren. Warum sperren die Eltern sie nicht ein?“). Trotzdem hatte der Zeuge Raheels Vater aufgefordert, endlich zu den Khans zu gehen, aber dieser habe dann ausweichend auf die Zeit nach Weihnachten vertröstet. Schlussendlich habe Raheels Vater dann gesagt, er spreche überhaupt nur noch mit Wagishauser. Der Zeuge bestritt auch, dass Raheels Vater mit der Heirat einverstanden gewesen sei, nachdem er von der Anweisung des Kalifen erfahren hatte.


Der vorsitzende Richter versuchte dann, von diesem Zeugen ein bisschen über die Hintergründe zu erfahren: „Warum muss überhaupt der Kalif bemüht werden? Zwei Leute lieben sich – warum müssen dann noch Eltern oder gar Gemeinde zustimmen?“ Der Zeuge meinte nur, Lareeb und ihre Eltern hätten die Gemeinde um Unterstützung gebeten, und deshalb wollte die Gemeinde beide Eltern dazu bringen, der Heirat zuzustimmen.


Befragt, wie die Gemeinde reagiert, wenn Leute unverheiratet zusammenleben, meinte der Zeuge, dass es solche Fälle gebe und dass es dafür Regeln gebe: die werden exkommuniziert, wenn sie nicht verheiratet sind.


Allerdings sollen die Eltern dem Zeugen von dem intimen Verhältnis wohl nichts erzählt haben: „vielleicht schämten sie sich“. Der Angeklagte  habe immer wieder gesagt, er könne das nicht sagen, was die Tochter gemacht hätte,er schäme sich.


Auf die Frage des Vorsitzenden, was der Zeuge denn gemacht hätte, wenn der Vater ihm von dem vorehelichen Sex berichtet hätte, meinte der Zeuge, er hätte dann sofort Wagishauser angerufen, dass man mit der Eheschließung nicht bis Donnerstag warten könne, sondern die Heirat sofort vorgenommen werden müsse. Das wäre zwar alles schmerzhaft für die Eheleute Khan, aber die Gemeinde hätte schon versucht, sie zu beruhigen.


„Wie kommt Frau Khan dazu zu sagen, wenn das Verhalten von Lareeb an die Öffentlichkeit kommt, dann werden wir als Familie verstoßen?“ Der Zeuge meinte, einen solchen Fall hätte er noch nie erlebt, dass eine Familie verstoßen wird. Auf die Frage, dass doch genau das mit Raheels Mutter geschehen sei, meinte der Zeuge, die sei nicht verstoßen worden, sondern ihr seien nur Beschränkungen auferlegt worden, weil sie nicht gemacht hatte, was die Gemeinde wollte, so dass es zu „diesem schrecklichen Ereignis“ kam.


„Also war die Befürchtung von Frau Khan unberechtigt?“ Hier stellte der Zeuge klar: Wenn die Eltern wissen, dass die Tochter vorehelichen Sex hat und das verheimlichen bzw. nicht dafür sorgen, dass die jungen Leute heiraten, dann werden sie verstoßen.


Der Zeuge berichtete auch, dass die Eheleute Khan anfangs mit der Heirat nicht einverstanden gewesen seien, aber dann hätte der Imam ja mit ihnen gesprochen. Warum die Khans mit der Heirat nicht einverstanden waren, wusste der Zeuge nicht.


Die Staatsanwältin fragte dann nach dem von der Gemeinde ausgesprochenen Kontaktverbot zwischen Raheel und Lareeb, das der Zeuge bestätigte: man hätte mit Lareeb und Raheel gesprochen, auch, dass sie sich nicht mehr treffen sollten bis zur Eheschließung, um die Eltern nicht zu verletzen; aber daran hätten sich die jungen Leute nicht gehalten. 


Die Staatsanwältin fragte dann, ob der Zeuge von den Misshandlungen wusste. Er kannte die Mail, die Lareeb geschrieben hatte, und hatte bei dem Treffen mit Lareeb und Raheel gefragt, ob die Mutter Lareeb schlage. Dies habe Lareeb dann verneint: „Nein, nein, ich liebe meine Familie, ich liebe meine Mutter. Manchmal gibt es Kleinigkeiten wie in jeder Familie.“


Die Staatsanwältin insistierte: die Angeklagte hätte ja zugegeben, dass sie Lareeb geschlagen hatte – „ist das bei Ihnen normal?“ Der Zeuge meinte, „sie hätten es uns sagen sollen,dann hätten wir die Eltern und Lareeb eingeladen und mit ihnen gesprochen.“


Der Richter verwies dann noch auf die 2. Mail von Lareeb, in der diese ja ihre Vorwürfe zurückgenommen hatte: „Man sollte meinen, die Eltern sollten überzeugt werden, nicht zu schlagen und nicht Lareeb sollte überzeugt werden, die Eltern nicht zu beschuldigen.“

 

Der Zeuge Wagishauser als Vorsitzender der Ahmadiyya-Gemeinde in Deutschland


Nun wurde der Zeuge Uwe Abdulla Wagishauser gehört. Wagishauser ist Vorsitzender  der Ahmadiyya-Gemeinde in Deutschland. Seine Kappe durfte er aufbehalten, nachdem er dem Richter erklärte, er trüge sie aus religiösen Gründen.


Wagishauser bestritt, an Lareebs Todestag mit Raheels Vater Kontakt gehabt zu haben. Er habe einige Tage zuvor den Termin vom 29.01.2015 verabredet und Raheels Vater dabei deutlich gemacht, wenn er dann nicht der Heirat zustimmen werde, müsse er, der Zeuge, sich an den Kalifen wenden und Raheels Vater müsste dann exkommuniziert werden, weil er nichts für das Zustandekommen der Hochzeit getan hatte.


Der Zeuge berichtete, dass er nach Erhalt der 1.Mail von Lareeb den Imam Tahir um Kontaktaufnahme gebeten hatte, und zwar in dessen Funktion als Imam und Sozialarbeiter. Nach der 2. Mail bat er Lareeb umein Gespräch, in dem diese bestätigte, dass sie eine Beziehung zu einem jungen Mann hatte.


Bei Gewalttätigkeiten empfehle er aber immer, die Polizei einzuschalten, da könne die Gemeinde nichts mehr machen.


Es gab dann ein Gespräch zwischen den Khans und den Imamen, in dem klargemacht wurde, wie wichtig es war, dass die beiden heirateten, denn „im Islam ist vorehelicher Verkehr nicht gestattet.“ Der Richter wies darauf hin, dass es zu diesem Zeitpunkt doch gar nicht um Verkehr ging, sondern um ganz simple Treffen. Antwort: „Im Islam ist das anders, da ist das gleich.“ Im Islam sei es nicht erlaubt, dass sich Mann und Frau vor der Ehe treffen.  


Er hätte den Eheleuten Khan versucht klarzumachen, dass es das Beste sei, wenn sie die Beziehung unterstützten, denn sie zu unterbinden funktionierte ja nicht. Es entsprach jedenfalls nicht den kulturellen Vorstellungen der Khans, dass die Kinder sich ihren Ehepartner selber aussuchen.


Auch Raheels Eltern seien nicht einverstanden gewesen; da sei der Widerstand massiver gewesen.


Er hätte dann dem Kalifen die Situation geschildert, dass nämlich die Kinder die Beziehung wollten, die Eltern aber dagegen waren, und der Kalif hätte dann angeordnet, dass die beiden verheiratet werden sollten.


Warum die Eltern von Raheel ausgeschlossen worden seien? Weil sie sich geweigert haben, der Ehe zuzustimmen, was ja dann zu der „Tragödie“ geführt habe. Angesprochen auf die konkret geäußerte Todesangst von Lareeb in ihrer Mail („die bringen mich um, wenn sie erfahren, dass ich mich an Sie wende“) wurde der Zeuge gefragt, ob diese Todesdrohung mal erörtert worden sei. 


Antwort: „Man muss vorsichtig sein, wie so etwas gemeint ist. Die wollen mich umbringen wird schon mal so gesagt. Deshalb habe ich den Imam angewiesen, sich zu kümmern.“


Dem Zeugen wurde sodann vorgehalten,dass Frau Khan Befürchtungen hatte, was wohl passiert, wenn an die Öffentlichkeit kommt, dass Lareeb einen Freund hat, dass sie zum Ausdruck bringt, aus der Gemeinde ausgestoßen zu werden. 

 

„Sie müssen Ihre Tochter dann verstoßen…“


Wagishauser bestätigt dann, dass in dem Fall, in dem außerehelicher Verkehr bekannt wird, die Gemeinde aktiv wird und das Paar ausgeschlossen wird. Ob die Eltern auch betroffen seien? Der Zeuge: „Nicht immer, nur wenn sie die Beziehung gutheißen. Sie müssen ihre Tochter dann verstoßen, als Tochter musst Du wählen zwischen der Beziehung oder der Familie“. Angesichts der sich auf der Richterbank ausbreitenden Fassungslosigkeit meinte der Zeuge dann noch mit einer „Anekdote“ aus seiner Jugend für Verständnis werben zu können: „Mein Vater hat früher auch gesagt, solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst, hast Du das zu tun, was ich sage.“ (Da Herr Wagishauser seine Biographie bemüht, empfehle ich unter https://de.wikipedia.org/wiki/Abdullah_Wagishauser nachzulesen, wozu dieses Direktive des Vaters führte: geradewegs in die APO).


Wenn sich die Eltern dann für die Tochter entscheiden, dann sind sie ‚raus  aus der Gemeinde, ja, ‚raus aus der Religion. „Sonst sind sie nur Papier-Muslime; wenn mir die Religion wichtig ist, muss ich mich von der Tochter lösen“. (Auch hier erlaube ich mir einen Hinweis, nämlich auf das Treuegelöbnis der Ahmadiyya, dort Nr. VIII: Dass er/sie den Glauben, die Hochschätzung des Glaubens und die Sache des Islam für sich kostbarer erachten wird als das eigene Leben, den eigenen Reichtum, das eigene Ansehen, die eigenen Kinder und alle anderen liebenswerten Dinge; nachzulesen unter http://www.ahmadiyya.de/ahmadiyya/einfuehrung/die-10-bedingungen-des-baiat-treuegeloebnis/)

 

Wenn die Beziehung bekanntgeworden wäre, wären die Eltern exkommuniziert worden, so wurden es ja auch die Eltern von Raheel (Einwurf eines Verteidigers: die Eheleute Khans sind auch exkommuniziert worden) - was nun ja auch für den Richter und vermutlich jeden anderen auch  nachvollziehbar war. 


[Anmerkung der Verfasserin: Erstaunlich allerdings, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Heirat straftechnisch wohl auf einem Level mit der Tötung der Tochter steht].


Der Richter hielt dem Zeugen vor, dass die Eltern und Lareeb in zwei verschiedenen Welten lebten – wie das gehen solle? Allein mit „Bewusstsein schaffen“ wird von den Eltern und den jungen Leuten etwas verlangt, was heutzutage unmöglich ist.

 
Der Zeuge meinte daraufhin, man müsse ja nicht deshalb die religiösen Gesetze an die Welt anpassen. Die Regeln sind im Koran festgelegt und bindend; der Gründer der Ahmadiyya hätte sogar die Verkrustungen aufgebrochen.


Der Richter meinte daraufhin, seine Aufgabe sei es, die persönliche Schuld der Angeklagten zu ermitteln. Wie soll denn ein Gläubiger damit klarkommen, dass ihm der Ausschluss aus der Gemeinde droht. Zeuge: „Sie wird ja nur verstoßen, wenn sie den Kontakt toleriert.“


Wenn nun die Khans von den Kondomen erzählt hätten? Dann hätte man diese zu einem Gespräch gebeten. Es wird erwartet, dass die Gemeinde in derartige Probleme eingebunden wird. Und anders als in der weltlichen Strafprozessordnung hätten Eltern keine Möglichkeit, zugunsten der Angehörigen zu schweigen.


Die Frage nach der Funktion des angeklagten Khan in der Ahmadiyya-Gemeinde beantwortete der Zeuge dahingehend, dass dieser im nationalen Gremium für die Organisation „der älteren Herren ab 40“ tätig war.


Die Nebenklagevertreterin wollte es dann noch einmal genauer wissen: Wenn nun Raheels Vater dauerhaft der Heirat nicht zugestimmt hätte, Lareeb und Raheel sich aber nicht getrennt hätten,  – was wäre Lareeb und den Eltern dann passiert? Lareeb wäre bestraft worden, weil sie ihr illegitimes Verhältnis weiterführt, den Eltern wäre aber nichts passiert, solange sie bei der Gemeinde Hilfe gesucht hätten. 

 

Eine Polizistin als Zeugin und das Verhalten der Mutter des Opfers


Nun wird noch die Polizistin gehört, die während der Ermittlungen am meisten mit der angeklagten Mutter zu tun hatte. Sie berichtet wie auch schon einer ihrer Kollegen, dass es der Mutter im Vernehmungs- bzw. Warteraum plötzlich sehr schlecht ging, so dass man den Arzt holte, der aber nichts feststellen konnte. Allgemein ging man davon aus, dass die schreckliche Mitteilung vom Tod der Tochter zu dieser Reaktion geführt hatte. 


Die Polizei war, nachdem Lareeb gefunden und identifiziert war, zur Wohnung der Khans gefahren.  Als dort niemand angetroffen wurde, hatte man die Tür geöffnet; erst dann kamen die Khans. Herr Khan regte sich ordentlich auf, dass man in seine Wohnung eingedrungen war. Keiner der beiden hatte allerdings gefragt, was die Polizei überhaupt von ihnen wollte. 


Als man dann eröffnete, dass man Lareeb tot gefunden hatte, war die Mutter fix und fertig; sie jammerte und betete. Auf die Polizisten wirkte sie in ihrer Trauer authentisch, auch wenn sie nicht einmal fragte, wie Lareeb zu Tode gekommen war. Die Mutter erzählte dann, dass sie Lareeb am Morgen noch gehört hätte, insbesondere auch, wie sie die Wohnung verlassen hätte, weil der Schlüssel in der Tür klapperte. Hier kamen den Polizisten Zweifel, weil der Todeszeitpunkt nach den bereits gewonnenen Erkenntnissen früher liegen musste. 


Als die Polizistin Frau Khan nun damit konfrontierte, dass gegen sie Verdachtsmomente bestünden, war diese wie umgewandelt: sie saß plötzlich kerzengerade auf dem Stuhl, es wurde nicht mehr geklagt und geweint, keine Trauer mehr gezeigt, sondern höchste Aufmerksamkeit; „Es war, als wäre ein Schalter umgelegt worden.“


Die Kinder als Eigentum der Ahmadiyya-Gemeinde


Zur persönlichen Situation befragt hätte Frau Khan dann erzählt, dass sie Sekretärin bei der Ahmadiyya-Gemeinde sei, zuständig auch für Kinder und Jugend. Schon die werdenden Eltern würden geschult, damit das Kind gleich als guter Ahmadi geboren wird; „Kinder sind bis sie 18 sind Eigentum der Ahmadiyya-Gemeinde.“


Bei der 2. Vernehmung (dann als Beschuldigte) hätte Frau Khan über ihre Tochter „wie über eine Sache“ gesprochen; sie sei auch völlig emotionslos geblieben, als die Polizistin ihr Fotos von der toten Tochter gezeigt hatte („ja, das ist sie“). Die Polizistin hätte zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Geständnis eine menschliche Reaktion erwartet, z.B. ein „es tut mir leid“, aber da war nichts.


Beim Geständnis sprach Frau Khan regelmäßig von „wir“ und „uns“, auch wenn der letzte Entscheider nach ihren Angaben der Ehemann gewesen war. 


Die Polizistin berichtete auch von ihrem Erstaunen, als sie die Video-Aufnahmen der Überwachungs-Kamera gesehen hatte: Frau Khan bewegte sich ohne jegliche gesundheitliche Einschränkung auf diesen Bildern, während sie, wenn sie bei der Vernehmung z.B. mal auf die Toilette gehen wollte, sich stark humpelnd und auf die Polizistin gestützt sowie sich von der Wand abstützend bewegte. 


Der Gerichtsmediziner bestätigte dann die Todesart, nämlich Ersticken, den Todeszeitpunkt (vermutlich zwischen 0:25 und 1 Uhr sowie den erheblichen Kraftaufwand, der hier offenbar angewandt wurde. Die Dauer des Würgevorgangs gab er mit ca. 5 Minuten an. 


Abschließend beantragte der Verteidiger der Mutter Khan noch, ihre beiden behandelnden Ärzte zu ihrer Erkrankung zu hören.

 

Das Verfahren wird am 15.10.2015 fortgesetzt.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Darmstadt, 13.10.2015
 

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