Anklage nach Mord an schwangerer Ex-Freundin / 20.11.14


 

Das Landgericht Bielefeld verhandelt seit dem 29.10.2014 einen Fall, der auf Anhieb an den Fall Jolin aus Wiesbaden erinnert: Ein junger Mann türkischer Herkunft tötet seine deutsche Freundin, die von ihm ein Kind erwartet und dieses nicht ohne Weiteres abtreiben will. Da gerade heute der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten erstattete, bekam man gleichwohl einen Einblick in das Leben des mutmaßlichen Täters. Und siehe da: Der Fall unterscheidet sich deutlich von dem Wiesbadener Fall.

 

Der Psychiater führte aus: Der angeklagte Ridvan, 1990 in der Türkei als 5. Kind seiner Eltern geboren, kam mit 6 Jahren nach Deutschland. Man lebte zunächst in Frankfurt am Main, verzog dann nach Bremen. In der Schule war Ridvan wohl ein Außenseiter, denn er hatte erhebliche schulische Probleme und fühlte sich als Ausländer ausgegrenzt (wobei nicht klar ist, ob er sich nur ausgegrenzt fühlte oder tatsächlich ausgegrenzt wurde oder ob die empfundene Ausgrenzung möglicherweise auf seinen intellektuellen Defiziten beruhte). Zwei Klassen musste er wiederholen. Er besuchte die Förderschule, ohne einen Hauptschulabschluss zu erlangen. Dies gelang ihm erst später in der Berufsschule, die er nach einem Berufsvorbereitungsjahr besuchte.

 

Mit der Integration tat sich die Familie schwer. Der Vater konnte bzw. wollte seinen Beruf als Schlachter aus religiösen Gründen nicht mehr ausüben, so dass man Sozialleistungen bezog. Die Mutter spricht noch heute kaum Deutsch (sie war am Prozesstag nicht anwesend, anders als zahlreiche andere Familienmitglieder). Erst der Besuch eines Sportstudios ließ Ridvan neben den Muskeln auch sein Selbstwertgefühl aufbauen. Diesen Weg sind offenbar die meisten männlichen Familienmitglieder gegangen: im Zuschauerraum saßen einige Männer, die ihre Muskeln offenkundig regelmäßigem Training zu verdanken haben.

 

Die gesamte Familie verzog schließlich nach Minden, weil einer der älteren Söhne dort ein Geschäft eröffnete. Aufgrund guter Leistungen in einem Praktikum erhielt Ridvan eine Lehrstelle als Sanitärtechniker, die er auch abschloss.

 

Mit 17 Jahren hatte Ridvan seine erste Freundin, eine Portugiesin, erste sexuelle Kontakte hatte er aber erst mit der nächsten Freundin. Es gab wohl auch einmal den Versuch einer Beziehung zu einer Jesidin. Diese sei aber so in ihrer Kultur verwachsen gewesen, dass die Beziehung schnell scheiterte. Der Vater hätte das Mädchen, weil sie in seinen Augen begann, zu westlich zu leben, wieder zurück „in die Heimat" geschickt. Der Psychiater erwähnte später eine Auseinandersetzung der Familie des Angeklagten mit einer jesidischen Familie, bei der es wohl auch zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Ob es sich dabei um die Familie dieser „Freundin" handelte, ist unbekannt.

 

Ende 2010 traf Ridvan dann sein späteres Opfer, Ann-Christin, das seinem Schönheitsideal entsprach und ihn außerdem durch ihre mütterliche Art anzog (hier sei erwähnt, dass die junge Frau schon 2 Kinder aus einer anderen Beziehung hatte und selber in ihrer Jugend zum Islam konvertiert war). Die Beziehung war allerdings von einem stetigen Auf und Ab geprägt und relativ konfliktgeladen. Wer dabei die Beziehung dominierte, ist wohl nach wie vor unklar. Aktenkundig sind jedenfalls 2 Auseinandersetzungen, bei denen es seitens des Angeklagten zu Gewaltanwendungen gegen seine Freundin kam.

 

Schon 2011 kam es zu einer ungewollten Schwangerschaft, die durch eine Fehlgeburt endete, bevor es zu einer Entscheidung gekommen war, ob das Kind geboren werden soll oder nicht.

 

Ann-Christin wollte wohl nach islamischem Recht heiraten. Ridvan wollte sich jedoch nicht festlegen. Gegenüber der eigenen Familie bagatellisierte er die Beziehung, insbesondere nachdem er sich mit einer anderen Frau aus Bremen verlobt hatte. Nach Ansicht des Sachverständigen wollte es Ridvan allen recht machen: der Familie, indem er die ihm zugedachte Frau heiratet, seiner Freundin, indem er die Beziehung weiter pflegte.

 

Eine geraume Zeit fuhr Ridvan „zweigleisig": seiner Familie spielte er vor, die Beziehung zu seiner Freundin sei beendet und seiner Freundin erzählte er, es gebe keine Verlobung. Dies ging einige Monate gut, bis dann die Hochzeit anstand, zu der wohl schon zahlreiche Gäste geladen waren. Zur gleichen Zeit erfuhr Ridvan von der Schwangerschaft. Der Angeklagte befand sich also in einer erheblichen Konfliktlage: einerseits die Peinlichkeit, eine Hochzeit möglicherweise absagen zu müssen, andererseits unter Umständen eine Abtreibung zu verlangen.

 

Hier führte der Sachverständige aus, dass Ridvan seine eigene Konfliktlage jedoch relativieren konnte: So habe er dem Sachverständigen erklärt, dass es für die Verlobte ja nicht so peinlich wäre, wenn sie die Verlobung löste, weil es dafür ja einen handfesten Grund gab. Auch die Beziehung zu seiner Familie sah er nicht als gefährdet an, sollte er bei der Freundin bleiben und mit dieser das Kind bekommen: es könne zwar sein, dass die Familie dann einige Monate nicht mehr mit ihm geredet hätte, aber wenn das Kind erst einmal da wäre, hätten sie es sicher gern sehen wollen.

 

Trotzdem wäre ihm die Abtreibung lieber gewesen. Letztlich wollte Ridvan am liebsten alles: Trotz der Hochzeit die Beziehung zu seiner Freundin weiterführen (hier hatte Ridvan wohl eingefügt, dass der Islam ja mehrere Frauen erlaube. Das könne aber wohl doch nicht klappen und irgendwann müsse man sich entscheiden).

 

Als nun die Hochzeit näher rückte, wollte Ridvan seine Freundin, die sich zwischenzeitlich von ihm getrennt hatte, nachdem sie von der anstehenden Hochzeit erfahren hatte, wieder treffen. Dies lehnte sie ab. Gleichwohl fuhr Ridvan zu ihr und verschaffte sich durch Klingeln bei den Nachbarn Zutritt zum Haus. Die Wohnungstür trat er ein, als das Opfer nicht öffnete.

 

An den Tathergang selber konnte sich Ridvan angeblich nicht mehr erinnern. Auffällig sei, so der Psychiater, dass er auch nicht versuche, diese Gedächtnislücken zu schließen, auch nicht, um Entlastungsmöglichkeiten für sich zu finden.

 

Ein Tatmotiv konnte Ridvan dem Sachverständigen nicht nennen. Eigentlich hätte es ja keinen Grund gegeben.

 

Ridvan tötete seine Freundin mit zahlreichen Messerstichen in den Hals. Es gab keinen Messerstich in Richtung Bauch, was dafür spricht, dass das „Wegmachen" des ungeborenen Kindes nicht das leitende Motiv für die Tat war. Die beiden kleinen Kinder des Opfers haben wohl einiges von der Tat mitbekommen. Ridvan hatte sie noch ins Wohnzimmer zum fernsehen geschickt.

 

Ridvan selber setzte sich nach der Tat in sein Auto und versuchte mit einem Cousin zu telefonieren. Anschließend fuhr er zur Polizei und stellte sich. Dabei war er in aufgewühlter Verfassung, man sah Ridvan als suizidgefährdet an, was auch der Gutachter, der am 3. Tag nach der Tat erstmals mit ihm sprach, so sah. Dies legte sich dann nach ca. einer Woche. Da wirkte der Angeklagte schon wieder gelassener.

 

Zum Stichwort „Ehrenmord" gab der Sachverständige seine Einschätzung ab, dass der soziale Druck, dem Ridvan möglicherweise ausgesetzt war, von ihm gar nicht als so gravierend empfunden wurde, sondern stark relativiert wurde: die Verlobung sei ja schließlich seine Entscheidung gewesen. Er habe sich auch nicht im gesellschaftlichen Bereich eingeengt gefühlt. Allerdings leide er an einem chronischen Unterlegenheitsgefühl.

 

Die Einschätzung, ob ein Mord oder ein Totschlag vorliegt, wird das Gericht anhand der Beweisaufnahme vorzunehmen haben. Die Plädoyers konnte peri nicht verfolgen, weil die Öffentlichkeit aus juristischen Gründen ausgeschlossen wurde.

Das Urteil wird voraussichtlich am 26.11.2014 gesprochen werden.

 

Legen wir peris Definition des Ehrenmordes zugrunde und berücksichtigen wir die Ausführungen des Sachverständigen, so liegt ein „Ehrenmord" wohl eher nicht vor. Das bedeutet nicht, dass es nicht gleichwohl zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen kann (z.B. wegen Heimtücke, oder aus anderen niedrigen Beweggründen).

 

Wir möchten aber verhindern, dass jede Tötung, die von einem Mann mit „südländischem" Hintergrund an seiner Frau oder Freundin begangen wird, als „Ehrenmord" tituliert wird. Damit wird man der Problematik nicht gerecht und verhindert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem traurigen Phänomen. 

 

So gießen wir nur Wasser auf die Mühlen der Relativierer, die nach wie vor mit dem Satz „bei Deutschen heißt der Ehrenmord Beziehungsdrama“ durch die Lande ziehen. 

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Wiesbaden, 20.11.2014
 

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