Fall "Mordkomplott"

Den Angeklagten Fehmi S., Zekeriya Y. und Nuh C. wird vorgeworfen, sich zu einer Geiselnahme verabredet sowie versucht zu haben, den Angeklagten Mehmet S. zu einem Verbrechen, nämlich Mord und Geiselnahme, zu bestimmen. Dem Angeklagten Mehmet S. wird vorgeworfen, sich zur Begehung eines Mordes und einer Geiselnahme breit erklärt zu haben.

Das potentielle Opfer, der Sohn des Angeklagten Fehmi S., soll sich Anfang 2013 von seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern abgewandt und eine Beziehung zu der niederländischen Staatsangehörigen K. aufgenommen haben. Der Angeklagte Fehmi S. soll die Trennung seines Sohnes von dessen Ehefrau nicht gebilligt und den Entschluss gefasst haben, seinen Sohn notfalls mit Gewalt zu einer Rückkehr zu seiner Familie zu bewe-gen. Hierzu soll er sich an die Angeklagten C. und Y. gewandt haben. Für den 26.03.2013 soll folgender Plan vereinbart gewesen sein:

Der Sohn des Angeklagten Fehmi S. sollte durch Mittäter mit einem Pkw entführt, mit körperlicher Gewalt eingeschüchtert und so zu einer Rückkehr zu seiner Familie bewegt werden. Seiner neuen Freundin K. sollten Schläge versetzt werden. Die Ausführung des Planes soll nach den Angaben in der Anklageschrift nur deshalb gescheitert sein, weil die potentiellen Opfer nicht an dem Ort in Wesseling erschienen, an dem die potentiellen Täter auf sie warteten.

Nachfolgend soll der Angeklagte Mehmet S. damit beauftragt worden sein, selbst oder durch Hintermänner, die K. zu töten und den Sohn des Angeklagten Fehmi S. zu verschleppen. Am 17.04.2013 sollen der Angeklagte Mehmet S. oder etwaige Hintermänner den potentiellen Opfern in Wesseling aufgelauert, diese aber nicht zu fassen bekommen haben. Für den Versuch einer Beteiligung an einem Mord ist eine Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren vorgesehen.

(Pressemitteilung des Langdgerichts Wuppertal)