Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Lareeb Khan / 15. Oktober 2015
Am 15. Oktober 2015 fand der fünfte Verhandlungstag im Ehrenmord-Prozess in Darmstadt statt. Den angeklagten Eltern wird vorgeworfen, ihre erst 19-jährige Tochter Lareeb getötet zu haben.
Die Mutter von Lareeb, Shazia Khan
Die heutige Verhandlung begann mit der Verlesung einer weiteren Einlassung der angeklagten Mutter Shazia Khan durch den Verteidiger, mit dem das Verhältnis der Mutter zu Needa (Lareebs jüngerer
Schwester) erklärt werden sollte, die im Rahmen ihrer Vernehmung die Mutter als eher bestimmend und „böse“ beschrieben hatte.
Da der Vater meist aushäusig unterwegs gewesen war, war es Aufgabe der Mutter, die Töchter zu überwachen. Daraus resultierten die zahlreichen Konfliktfelder von Needa zur Mutter, insbesondere weil
Needas Leistungen in der Schule sehr schlecht waren. Sie machte ihre Hausaufgaben nicht oder nur unvollständig; die Mutter wurde zum Gespräch mit der Lehrerin gebeten. Sie erfuhr, dass Needa ihre
Klassenarbeiten zu Hause nicht vorzeigte. Es gab aufgrund des Bestrebens der Mutter, Needa zum Lernen anzuhalten, tägliche Konflikte. Schließlich wechselte Needa die Schule, aber auch da brachte sie
nur schlechte Noten nach Hause. Die Mutter musste einmal wöchentlich in die Schule; Needa fühlte sich stark kontrolliert.
Tatsächlich musste die Mutter Needa täglich kontrollieren, es gab auch tägliche Auseinandersetzungen. Der Vater bekam davon nichts mit, weil die Kindererziehung der alleinige Aufgabenbereich der
Mutter war. Die Mutter war auch verantwortlich, Needa zum täglichen Gebet anzuhalten (auch da gab es Probleme) und ihre Medikamente gegen die Neurodermitis und die Schilddrüsenerkrankung zu
nehmen.
Wenn der Vater in der Mittagszeit zwischen 14 und 17 Uhr zu Hause war, wollte er nichts von den Problemen hören. Abends kam er erst gegen 22 Uhr nach Hause; er machte der Mutter ständig Vorwürfe,
dass sie bei der Erziehung der Töchter versagt habe.
Der Vater war in Needas Augen lieb, weil er sie nicht zur Aufgabenerledigung drängte, sondern mit ihr zu McDonalds ging.
Needas Behauptung, die Mutter hätte im Fitnessstudio auf dem Laufband gestanden, sei nachweislich falsch. Das könne sie gar nicht. Sie leidet seit 19 Jahren an Rheuma, hat inzwischen einen
Schwerbehindertenausweis, mit dem ein Grad der Behinderung von 60 anerkannt ist.
2012 bekam die Mutter zunächst Krücken verschrieben; weil sie mit diesen nicht klar kam, bekam sie dann den Rollstuhl verordnet.
Die Mutter sei nie allein ausgegangen; egal ob beim Einkaufen oder zum Arzt, immer sei sie entweder vom Mann, der Tochter, der Schwägerin oder der Nichte begleitet worden. Außerhalb der Familie gab
es nur einen Kontakt zu der Freundin, die auch für die Gemeinde arbeitet.
Frau Khan sei von starkem Fatalismus geprägt, sie füge sich immer demjenigen, der stärker sei oder bestimmt auftritt. Sie ist sicher, dass die 1. Mail vom 16.5.14 an Wagishauser von Raheel
geschrieben worden sei, nicht von Lareeb, denn die hätte sich geschämt, derartige innerfamiliären Konflikte nach außen zu tragen. Sie ist auch sicher, dass Raheel Needa und die anderen Mädchen
steuert.
Der Verteidiger führt aus, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Verhältnis Needas zur Mutter und von der Mutter zum Ehemann. In dem passt Frau Khan sich vollständig an.
Außerdem hätte der Dolmetscher bei der polizeilichen Vernehmung falsch übersetzt (belastbare Angaben zu einzelnen Sätzen können aber nicht gemacht werden). Jedenfalls gibt es in diesen Familien keine
Emanzipation.
Nun ist die Mutter auch bereit, Fragen des Gerichts zu beantworten, und die erste Frage ist:
Ihr Verteidiger stellt sie so dar, dass Sie in allem völlig unbedarft Ihrem Mann folgen. Ist das so?“
Shazia Khan antwortet: „Ja, in meiner Religion ist das immer so, die Männer sind immer hoch. Was mein Mann sagt, musste ich machen.“
Der Richter weist darauf hin, dass der Ehemann bei der Vernehmung durch die Polizei aber keineswegs anwesend war, und bei der Polizistin (die am letzten Verhandlungstag gehört wurde) konnte sie
widerstehen, obwohl diese durchaus auch sehr bestimmt auftritt.
Es entspann sich in der Folgezeit ein etwas schwieriges Frage-Antwort-Gespräch, in dem mehrere Vorhalte aus der polizeilichen Vernehmung gemacht wurden: ob sie bei der Polizei gesagt habe, „wir
wollten Lareeb zur Rede stellen, sonst kann es auch anders ausgehen“?
Frau Khan: „Ich weiß nix von Klebe im Aufzug, hat alles mein Mann gemacht, ich habe nichts gemacht.“
Frage: „Haben Sie gesagt, wir wollten uns mit Lareeb unterhalten?“
Antwort: „Es war nicht mein Plan.“
Frage: „Wann haben Sie mit Lareeb über den Anhörungsbogen gesprochen?“
Antwort: „Als Brief von der Polizei kam, ich habe ja immer alle Schuld für diesen Brief. Mein Mann sagte immer, Du hast nur 2 Kinder, Du passt auf die nicht gut auf. Immer wenn mit den Kindern etwas
passierte, war das meine Schuld.“
Frage: „Ist Ihr Mann für Lareebs Tod allein verantwortlich?“
Antwort: „Ja“
Frage: „Wie stehen Sie jetzt zu Ihrem Mann?“
Antwort: „Ich habe das ganze Leben mit ihm verbracht, jetzt habe ich nichts.“
Einwurf ihres Verteidigers: Sie trägt den Ehering nicht mehr.
Das Gericht bittet Frau Khan jetzt, ihren Lebenslauf zu schildern:
Am 24.12.1973 in Pakistan geboren, die Mutter war Hausfrau, der Vater Bauarbeiter. Der Papa war dann krank, er hatte eine große Depression. Die Ehe zu ihrem Mann sei angebahnt worden durch einen
Freund beider Familien; die Eltern von Herrn Khan hätten 2 mal ihre Eltern besucht. Er galt als gute Partie, weil er in Deutschland lebte und dort einer Arbeit nachging. Am 15.8.1992 wurde in
Pakistan geheiratet. Sie kam dann nach Deutschland, stellte dort einen Asylantrag, man lebte erst in einer Wohnung (1 Zimmer) in der Gegend von Stuttgart. Als sie herkam, wollte sie in die Schule
gehen, aber der Mann hätte gesagt, „Dein Job ist jetzt Hausarbeit, vielleicht kommen auch bald Kinder.“
Für sie sei es in Deutschland sehr schwer gewesen: sie hatte keine Familie hier, keine Freunde, konnte nur Briefe schreiben.
4 Jahre nach der Heirat wurde Lareeb geboren (für ihre Familie sei es das 1. Enkelkind gewesen, in der Familie ihres Mannes bereits das 16.).
- Als Herr Khan hier zu weinen beginnt, wird Frau Khan laut und fragt: „Was weinst Du jetzt?“
Als Lareeb zwei Monate alt war, schickte ihr Mann sie mit dem Kind zu seiner Mutter nach Pakistan; sie weiß nicht warum. Lareeb wird dort aber krank und der Arzt empfiehlt, mit dem Kind zurück nach
Deutschland zu gehen, weil dort bessere Behandlungsmöglichkeiten bestehen.
Man zog dann nach Frankfurt.
Sie wurde dann krank und musste einen längeren Zeitraum in die Klinik; in dieser Zeit hätte sie ihr Mann nicht besucht. Sie war dort die ganze Zeit allein.
Nach 5 Jahren wurde sie wieder schwanger. Als sie einmal beim Frauenarzt war, wartete die ganze Schwiegerfamilie draußen und wollte wissen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird (was zu dem Zeitpunkt
noch nicht gesagt werden konnte). Als dann wieder ein Mädchen geboren wurde, dachte sie nur „das ist nicht meine Schuld.“
Ihr Mann hätte ihr verboten, mit anderen Leuten zu sprechen. „Ich dachte, wenn meine Kinder groß sind, ist mein Leben besser. Jetzt in einer Sekunde ist mein Leben anders.“
Aus der Schwiegerfamilie hätten alle 6-7 Kinder und mindestens 2 Jungen.
Sie hätte oft daran gedacht, ihren Mann zu verlassen, aber ihre Kultur verbot ihr das.
Der Richter fragte dann: „Die Kinder haben also mitbekommen, dass Ihr Mann nicht gut zu Ihnen war; Needa hat ein anderes Bild gezeichnet. Warum?“
Antwort: „Weiß ich nicht.“
Der Richter kommt dann auf die Aufgabe für die Gemeinde zu sprechen, nämlich dem Vorlesen des Korans besonders für Kinder.
Frage: „Wer hat diese Aufgabe auf den Weg gebracht?“
Antwort: „Das war mein Wunsch.“
Dass ihr Mann seinen Job innerhalb der Gemeinde verloren hat, habe sie erst im Laufe dieses Gerichtsverfahrens erfahren. Ihr habe er gesagt, er hätte der Gemeinde einen Brief geschrieben, dass er
Urlaub bräuchte, weil die Frau krank war.
Der Richter fragte dann nach dem Anhörungsbogen: „Was haben Sie gedacht, als Sie den Brief geöffnet haben?“
Antwort: „Ich habe nichts mit der Polizei zu tun, habe das erst nicht verstanden, dann ein Wörterbuch geholt. Ich hatte Angst, dass Lareeb ins Gefängnis müsste.“
Der Richter fragte dann, wer den Vorschlag gemacht hatte, mit Lareeb zu reden. Frau Khan erklärte, dass es keine Diskussion gegeben habe. Ihr wurde ihre Aussage aus der polizeilichen Vernehmung
vorgehalten: „Sie sagten bei der Polizei, die Kamera wurde manipuliert, weil wir Lareeb zur Rede stellen wollten; jetzt sagen Sie, dass Sie nicht über den Brief gesprochen haben. Bei der Polizei
heißt es auch, dass wir geplant haben, Needa wegzuschicken – also muss doch darüber gesprochen worden sein.“ Hier schaltete sich der Verteidiger ein: solche Sätze habe Frau Khan nie gesagt.
Der mögliche Ausschluss aus der Gemeinde sei im Übrigen nie ein Thema gewesen.
Es wurde nun die Übersetzung eines Briefes verlesen, denn Frau Khan an ihre Tochter Needa im Februar geschrieben hat:
„Gottes Segen sei mit Dir… Der Zustand Deiner Mama ist schlechter als Deiner. . Mein ganzes Leben habe ich Euch gewidmet... meine Töchter sind wie Schwestern für mich… Alles war Dir bekannt, trotzdem
haben wir versucht, mit ihr in Liebe zu reden… Ich weiß nicht, weshalb das Ganze hier passiert ist… Die größte Strafe von allen erhalte ich momentan, wo die Tochter von mir gegangen ist…Ich kann
nicht realisieren, was mit uns passiert ist…. Bitte bete viel, das soll uns erleichtern. Bitte bete 2mal täglich und rezitiere die Sure… Bitte schreibe an den Kalifen und bitte um Gebete… Ich
schreibe Dir ein Gebet auf, bitte wiederhole es 2mal täglich… Ich vermisse Euch beide Schwestern so sehr... Wenn es Nacht wird, bete ich… Heute sind es 23 Jahre seit meiner Hochzeit und ich habe
nichts… Schreibe mir bitte… Ich hatte immer nur den Wunsch, dass Gott über meine Töchter wacht, dass sie gut im Glauben und in der Welt sind. .. alles was passiert ist, ist sehr schlimm. Ich trage
daran keine Schuld.“
Nach der Verlesung stellt der Vorsitzende Richter die Frage, die im Übrigen auch mich seit Jahren umtreibt: „ Wenn es Ihnen mit Ihrem Ehemann schlecht ging – warum haben Sie Ihrer „Schwester“ nicht
erlaubt, anders zu leben und mit Raheel zusammen zu sein?“
Diese Frage blieb unbeantwortet (und wurde vom Verteidiger als rhetorische Frage qualifiziert).
[Anmerkung der Verfasserin:
Ich kann an dieser Stelle, nachdem Frau Khan sehr ausführlich ihre Ehe beschrieben hat, nicht umhin, darauf zu verweisen, dass eines der bekannteren Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinde immer wieder die
Vorteile der arrangierten Ehe hervorhebt: Khola Maryam Hübsch ist der Meinung, dass Ehen in freier Partnerwahl seltener gelingen als die arrangierten Ehen, die in früherer Zeit üblich waren (und mit
der wir es auch hier zu tun haben), und zwar mit der Begründung: die arrangierten Ehen böten den Vorteil, dass Menschen, die zueinander passen, auch zueinander finden. Sie lernen sich ohne erotisch
aufgeladene Atmosphäre kennen. (http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buxtehude/panorama/diskussion-ueber-liebe-und-partnerschaft-im-islam-d36997.html/action/recommend/1/).
Vielleicht kann Frau Hübsch ihre These anhand dieser Darmstädter Geschichte einer Ehe einmal überprüfen.]
Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen zum Vater von Lareeb
Anschließend erstattete der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten, zunächst bezüglich des Angeklagten Herrn Khan.
Diesen hätte er in der JVA persönlich untersuchen können; dabei hätte sich Herr Khan kooperativ beteiligt, d.h. er sei höflich und bemüht gewesen, allerdings blieben seine Schilderungen weitgehend an
der Oberfläche. Er sei offenkundig kulturell bedingt nicht in der Lage, über sich zu reflektieren und sich mit anderen auszutauschen. Er zeigte keine Bereitschaft, sich auf Emotionen (wie z.B.
seelischen Schmerz) einzulassen.
Zum Lebenslauf hatte er berichtet, dass er 1963 im Punjab geboten sei in einem ländlich geprägten Milieu. Seine Familie sei „mittelgroß“ gewesen (er hat 5 Brüder und 2 Schwestern); der Vater war
Polizist, als solcher häufig abwesend, der Mutter hätte Landwirtschaft gehört. Wirtschaftlich sei es der Familie gut gegangen. Es sei eine glückliche Kindheit dargestellt worden (oberflächlich
harmonisierend). Religiöse Konflikte hätte keine Rolle gespielt.
Die Schule hätte er bis zur 10. Klasse besucht; es sei von einer durchschnittlichen Intelligenz auszugehen.
1987 sei er ausgewandert, wie viele junge Leute seiner Generation (die Verfolgung schien dabei nicht im Vordergrund zu stehen).
1992 hatte er die von den Eltern arrangierte Ehe geschlossen. Die Ehefrau hatte er zuvor nicht gekannt. Die Beziehung zu seiner Frau habe er positiv geschildert, diese Schilderung war aber nicht von
innerem Erleben begleitet.
Das Verhältnis zu seinen Töchtern hatte Herr Khan positiv dargestellt, es seien gute Töchter, fleißig, erfolgreich in der Schule. Konflikte innerhalb der Familie wurden nicht angesprochen.
Das Thema Sexualität konnte mit Herrn Khan nicht besprochen werden; das war tabu. Sexualität hätte er erstmals in der Hochzeitsnacht erlebt.
Er sei religiös; die Gemeinde spielt für ihn eine wichtige Rolle.
Die familiäre Situation wegen Lareeb sei eine große Belastung gewesen und hat das Leben der Familie überschattet. Der Bruch der Regeln durch Lareeb hätte Herrn Khan gekränkt und er befand sich in
einer Belastungssituation.
Die Eheleute Khan seien in ihren alten Gebräuchen verblieben, aber sie hatten genügend Kontakte, um die hier gültigen ethischen Normen und das hiesige Rechtssystem zu kennen. Zwar gab es für Herrn
Khan zwei konkurrierende Wertsysteme, aber er war in der Lage, sich zu entscheiden und sie zu bewerten.
Zur Frage der Schuldfähigkeit stellte der Gutachter fest, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit gibt.
Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen zur Mutter von Lareeb
Bezüglich der Begutachtung von Frau Khan teilte der Gutachter mit, dass diese die Exploration in der JVA abgelehnt hatte und gleich zu Beginn erklärte, dass sie keine Begutachtung wünsche. Der
Gutachter hatte sie dort nur ca. 3 Minuten gesprochen. Sie war in guter Verfassung, höflich und bestimmt, selbstsicher und kompetent – ein großer Unterschied zum Auftreten in der Hauptverhandlung und
ähnlich dem, was auch die Polizistin am letzten Verhandlungstag erklärte, als sie darstellte, dass Frau Khan plötzlich ganz anderes reagierte, „als werde ein Hebel umgelegt.“
Seine Begutachtung konnte der Sachverständige daher nur auf die Aktenlage und die Hauptverhandlung stützen.
Frau Khan, 1973 geboren, stammt aus bäuerlichen, stark religiös geprägten Verhältnissen; sie hat noch 4 Brüder. Der Schulabschluss entspricht dem ihres Mannes.
Sie hatte hier in Deutschland wenige Kontaktmöglichkeiten und hat dies in Verbindung gebracht mit dem Patriarchat. Sie betonte auch die medizinischen Beschwerden seit der Geburt ihrer Töchter. Der
Gutachter konnte 3 Arztbriefe zur Kenntnis nehmen; aus keinem ergibt sich eine schwere psychische Erkrankung (wohl gravierende körperliche Erkrankungen und die Neigung zu depressiven
Verstimmungen).
Sie hätte sicher unter dem familiären Konflikt gelitten. Sie hielt starr an der Religion fest, wichtig sei das Bild, das sie nach außen abgibt. Dies habe aber nicht dazu geführt, dass sie nicht in
der Lage war, die Fehler ihres Tuns zu erkennen.
Auch bei ihr gibt es keine Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit oder eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 02.11.2015. Sollten keine Beweisanträge mehr gestellt werden, ist an diesem Tag mit den Plädoyers zu rechnen.
Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Darmstadt, 15.10.2015
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