Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Jolin S. / 10. März 2014

Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages war der Brief des Zeugen, der Isa angeblich geschrieben haben soll, erneut Thema des Tages, da der sog. „Kronzeuge“ ihm gegenüber eingestanden habe, sich alles nur ausgedacht zu haben. Es sei in Erinnerung gerufen, dass seitens der Verteidigung die Behauptung aufgestellt wurde, dass der Zeuge Dariush sich alles anhand des Haftbefehls und der Verteidigerbriefe, die Isa ihm gezeigt haben soll, zusammengereimt hätte. Dabei wurde nun festgestellt, dass der Verteidiger die Akte, aus der sich Einzelheiten ergeben konnten, überhaupt erst am 1. März 2013 abgeholt hatte, der Zeuge Dariush aber bereits Ende Februar seinen Verteidiger anrief und um ein Gespräch bat.

Gleichwohl wurde zunächst der Verteidiger von Dariush (den dieser von seiner Schweigepflicht entband) gehört, der bestätigte, dass er sich am 27. Februar 2013 in die JVA begeben hatte, nachdem sein Mandant ihn ein oder zwei Tage zuvor um ein Gespräch bat, weil er ihm unbedingt dringend etwas erzählen müsse.

Sein Mandant habe dann von den ihm von Isa gegebenen Informationen berichtet und dabei sehr schnell und sehr detailreich berichtet. Der Verteidiger konnte sich noch daran erinnern, dass er seinen Mandanten zeitweilig bremsen musste, weil er sich das alles nicht so schnell notieren konnte. So konnte sich der Verteidiger noch daran erinnern, dass sein Mandant von den Messerstichen berichtet hatte und davon, dass Isa noch „nachgeschoben“ haben will. Isa habe auch erzählt, dass das Auto seines Vaters in der Nähe gestanden hätte, wo er sich seiner Kleidung dann entledigt habe.

Der Verteidiger erklärte, dass für ihn die ganze Erzählung glaubwürdig wirkte, denn die gesamte Darstellung sei sehr schlüssig gewesen. Sein Mandant hätte ihm dann noch erzählt, er hätte nächtelang nicht schlafen können, weil er diese (Isas) Tat sehr verabscheue.

Nach seiner Erinnerung hatte der Verteidiger noch am gleichen Tag bei der Staatsanwaltschaft angerufen, dort aber niemanden erreicht. Wann er letztlich die Polizei über  die Angaben seines Mandanten informiert hatte, war ihm allerdings nicht mehr geläufig.

Nach Darstellung seines Mandanten hätten dieser und Isa ein sehr enges Verhältnis gehabt, so dass Isa seine Absicht die Wahrheit zu erzählen zum Ausdruck gebracht habe, obwohl er die Tat zuvor leugnete. Er habe Dariush gegenüber bestätigt, Jolin getötet zu haben. Als Gegenleistung soll Isa von Dariush seine wahre Geschichte eingefordert haben. Ein Vertrauensdeal zwischen zwei Häftlingen.

Nach dem Anwalt wurde erneut der sog. „Kronzeuge“ Dariush gehört, und zwar zu der Frage, ob er den Zeugen A. getroffen, mit diesem gesprochen und ihm dabei gestanden habe, sich alles nur ausgedacht zu haben.

Die beiden ersten Punkte, also das Zusammentreffen und das Gespräch, bestätigte der Zeuge. Dabei berichtete er, dass A. ihn gefragt habe, warum er „das“ (also die Aussage zum Nachteil Isas) getan habe. Dariush habe das schlicht und ergreifend folgendermaßen begründet: „Weil es die Wahrheit ist“. A. habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er nun ja nur Probleme habe und das auch in Zukunft nicht besser werde, denn niemand wolle mehr etwas mit Dariush zu tun haben. Darauf habe er nur erwidert: „Dann ist das eben so“.

Im weiteren Verlauf wurde der Zeuge A. gehört, der einen Briefwechsel mit Isa bestätigte. Etwas wirr erklärte er dann, dass er in seinem Brief an Isa, auf den sich die Verteidigung bezogen hatte, nicht alles schrieb, denn sonst wäre der ja abgefangen worden. Er hätte Dariush beim Arzt getroffen und ihn gefragt, warum er diese Aussage gemacht hätte – nun wolle niemand mehr etwas mit ihm zu tun haben. „Indirekt“ hätte Dariush eingeräumt gelogen zu haben: „Er hat den Kopf gesenkt und gesagt, dass er es bereue und ich recht habe", so der Zeuge.

Darauf wurde Dariush noch einmal befragt, der bestätigte, dass er den letzten Satz sagte. Er habe damit aber gemeint, dass er seine Situation in der Haft bereue.

Erneut wurde der Brief thematisiert, der angeblich Dariush zu seiner detaillierten Aussage gebracht hatte und der sich in der in Isas Zelle sichergestellten Verteidigerpost befinden müsse. Diese lag in einem großen Umschlag vor Isa bzw. seinem Verteidiger.
Die Nebenklagevertreterin schlug nun vor, einfach in der im Gerichtssaal befindlichen Verteidigerpost nachzusehen, welcher Brief vor allem mit welchem Datum denn so detailreich gewesen sei, dass Dariush sich danach alles ausdenken konnte.

Darauf erwiderte der Verteidiger, dass er in seinem Computer gesehen habe,  dass er schon am 27. Februar 2013 ein entsprechendes Schreiben verfasst hatte. Darauf die logische Erwiderung: „Die Abfassung des Schreibens sagt ja noch nichts über den Zugang beim Mandanten.“

Die Nebenklagevertreterin fasste zusammen: Wir können alle davon ausgehen, dass Isas Verteidiger ihre Kenntnisse nicht dem Zeugen Dariush mitgeteilt haben. Wenn also Isa das nicht erzählt hat, muss es, was von der Verteidigung ja auch behauptet wird, ja einen Brief mit entsprechenden Angaben geben. Den könne man doch jetzt vorlegen. Verteidigung: „Das hängt von Isa ab“. Darauf meinte der Richter, dass dies ja nun wirklich das Einfachste für alle wäre, wenn der Verteidiger als Zeuge gehört werde, was er Isa wann gesagt oder geschrieben habe. Doch Isa verweigerte es seinen Verteidiger von der Schweigepflicht zu entbinden. So blieb dem Richter nur die Feststellung übrig blieb: „Dann bleibt es im Nebel.“

3 Beweisanträge wurden abschlägig beschieden:
-    Der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass das Handy der Polizistin nicht über GPS verfüge, wurde abgewiesen, weil das auch von niemandem behauptet worden war.
-    Der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Frage, ob Handys häufiger falsche Zeiten anzeigen, wurde abgewiesen, weil es nur auf das konkrete Handy der Polizistin ankomme und darüber hinaus auch das Handy des Kollegen die gleiche Uhrzeit angezeigt habe.
-    Der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Zahnstatus wurde abgelehnt, weil die Zahnärztin, bei der Ramin gewesen sein soll, als Zeugin insoweit als sachverständig gelten kann.

Die Verteidigung stellte einen weiteren Beweisantrag, nämlich den Geschäftsführer des Fitnessstudios zu hören, dass Isa nach dem Tattag nicht mehr dort gewesen sei, der Spürhund aber dorthin geführt habe. Auch dieser Beweisantrag, dessen Sinnhaftigkeit sich nicht ohne weiteres erschloss, wurde abgewiesen, weil er bedeutungslos war.

Tatsächlich wurde nun die Beweisaufnahme geschlossen und die Staatsanwältin plädierte. Einleitend zitierte sie den Satz Isas „Ich lasse nicht zu, dass Jolin mein Leben zerstört“. Ihm sei es nur um sein Leben gegangen und seine einzige Sorge sei gewesen, dass Jolin durch ihre Weigerung das Kind abzutreiben sein Leben und das seiner Familie zerstörte. Die Staatsanwältin beschrieb Jolin als lebenslustige und selbstbewusste junge Frau, die ihr Leben selbst in die Hand nahm, viele Kontakte hatte, vom Chef geschätzt wurde und die dann auf den charmanten, gutaussehenden Isa traf, der allerdings in seiner Familie äußerst angepasst und dem sein Stand in der Familie sehr wichtig war.

Isa habe grundsätzlich ein negatives Frauenbild, insbesondere gegenüber nichtmuslimischen Frauen. Trotzdem habe er für Jolin intensivere Gefühle entwickelt, sie aber ständig kontrolliert. Ihm war klar, dass eine deutsche Christin noch darüber hinaus mit einem amerikanischen Vater für seine Eltern unmöglich wäre, so dass er die Beziehung vor seiner Familie geheim hielt.

Die Zeit der Schwangerschaft, die für eine Frau eigentlich eine Zeit der Freude und der Ruhe sein solle, sei für Jolin eine Zeit des Horrors und der Angst gewesen.

Die Staatsanwältin beschrieb dann den Tatablauf, wie er sich nach der Hauptverhandlung darstellte.

Als Täter komme nur Isa in Frage. Man habe auch gegen Ramin ermittelt, aber der habe kein Motiv (Jolin wollte seine Verlobung nicht verhindern), dafür aber ein glasklares Alibi.

Isa habe dagegen nicht nur ein Motiv:

Da war die demütigende Mitteilung von Ramin, dass Jolin mit ihm während einer „Beziehungspause“ Geschlechtsverkehr hatte. Schlimmer war die konsequente Weigerung Jolins, das Kind abzutreiben. Denn Isas Familie sei noch streng den Regeln der afghanischen Heimat verbunden, wonach eine Beziehung zu einer Nicht-Muslima unmöglich sei. Ein rein sexuelles Verhältnis wäre vielleicht noch möglich gewesen, mehr aber nicht. Insofern war die Schwangerschaft der „SuperGAU“.

Isa hätte befürchtet, von der Familie verstoßen zu werden. Das seien echte Afghanen.

Gegen Isa und für seine Täterschaft spreche die Auswertung der Handydaten, die Feststellungen der Sachverständigen zu den vorgefundenen Fasern und die Gegenüberstellung der Zeugin, die an der Bushaltestelle gewartet hatte. Die Aussagen des Dariush bestätigten diese Beweislage nur.  Zwar sei sicher allen bewusst, dass sich Dariush von seiner Kooperation auch für sein eigenes Verfahren Vorteile versprach, trotzdem sei seine Aussage glaubhaft gewesen. Der Versuch der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit von Dariush durch Zeugenaussagen zu erschüttern, sei gescheitert. Dariushs Angaben beinhalteten echtes Täterwissen:
- die schwarze Bekleidung,
- die Frau an der Bushaltestelle,
- der Mann im PKW,
- die Schnittverletzungen,
- der Schatten im Flur,
- der Kauf des Messers in der Fußgängerzone
- dass das Messer „wie Butter“ eingedrungen sei

Von all diesen Dingen stand nichts im Haftbefehl. Insofern spielte es keine Rolle, ob Dariush den gesehen habe oder nicht. Seine Aussage sei konstant geblieben und ohne Widersprüche.

Die Tat sei als Mord zu qualifizieren: zum einen sei das Merkmal der Heimtücke verwirklicht, zum anderen aber auch sonstige niedrige Beweggründe. Als solche werden Gründe bezeichnet, die objektiv moralisch gemessen an der Rechtsordnung Deutschlands auf unterster sittlicher Stufe stehen. Maßgeblich sei nicht die Anschauung einer Volksgruppe, die andere Traditionen lebt. Für Isas Familie habe festgestanden, dass der Sohn eine Afghanin, möglichst noch eine von der Familie ausgesuchte, zu heiraten habe. Isa wollte seine Ehrhaftigkeit in der Familie nicht verlieren und sich den Unannehmlichkeiten, die ihm dort drohten bei Bekanntwerden seiner Beziehung zu Jolin. Der Familie als Freundin eine schwangere Christin zu präsentieren, hätte seinen Stand in der Familie ruiniert.

Dieses Motiv ist nach mitteleuropäischen Maßstäben nicht nachzuvollziehen.

Nach der Scharia ist der außereheliche Geschlechtsverkehr eine Todsünde, der allerdings bei Männern toleriert wird.

Es mag nun sein, dass die Familie die Trennung gefordert hätte, eine Ausstoßung sei eher unwahrscheinlich, ebenso die Tötung: immerhin sei auch der Bruder mit einer Frau zusammen, die den Eltern nicht genehm ist. Auch hier habe kein Bruch stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (womit verhindert wird, dass der Täter nach 15 Jahren Freiheitsentzug entlassen wird).

Die Nebenklagevertreterin richtete das Hauptaugenmerk auf die Situation von Jolins Familie: „ Ein Kind zu verlieren, ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Damit geht die Zukunft verloren.“ Hier sei nun nicht nur das Kind gestorben, sondern auch das Enkelkind der Eheleute Smith durfte nicht leben. Es hätte, so habe Jolin ihrem Bruder anvertraut, Elia Noah heißen sollen.

Dies war übrigens für Zuschauer aus dem Umfeld von Isas Familie ein Grund zu lachen und zu grinsen, was eine Zuschauerin dermaßen in Rage brachte, dass der Richter ihr einen Ordnungsruf androhte.

Weiter führte die Nebenklage aus, Isa hätte sich nun über seine Verteidiger bemüht, Jolin in ein schlechtes Licht zu stellen: „Insbesondere ihre kurzzeitige Zuwendung zu Ramin während der Beziehungspause wurde moralisierend eingebracht.“ Dies werfe allerdings ein bezeichnendes Licht auf das dahinterstehende Frauenbild – wir leben schließlich im 21. Jahrhundert in Mitteleuropa.

Jolin sei auch die Schwangerschaft tatkräftig angegangen: Die Nebenklage zitierte aus dem „Babytagebuch“:

„ Wow, heute erfahre ich, dass ich schwanger bin. … Es steht fest, dass ich Dich bekomme….Ich habe das 1. Ultraschallbild bekommen und freue mich wahnsinnig auf Dich…“

Jolin habe offenbar die Bereitschaft von Isa zur Gewalttätigkeit unterschätzt, der über ein archaisches und extrem frauenverachtendes Weltbild verfüge. Nach seinem strengen Ehrenkodex hätten Frauen sich den Entscheidungen der Familie zu unterwerfen. Dies kann schon bei der Frage des Kopftuchs beginnen. Schuldige ist bei einem (Ehren)Mord jedenfalls immer die Frau. Der Täter stellt dann lediglich Recht und Ordnung her.

Durch Jolins Techtelmechtel mit Ramin sei bei Isa die Vorstellung eines Ehrverlustes einhergegangen. Einen solchen habe er auch befürchtet im Hinblick auf seine Familie.

Isas Familie könne sich von einer moralischen Mitschuld nicht freimachen: „Was sind das für Menschen, die die Annehmlichkeiten der westlichen Welt genießen, aber tatsächlich ihre archaischen Sitten hier weiterleben und ihre Kinder so erziehen, dass eine Familienehre über alles geht?“

Auch die Nebenklagevertreterin sah die niedrigen Beweggründe und qualifizierte die Tat als Mord. Dabei hob sie hervor, dass Isa in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und daher die Verwerflichkeit seines Tuns im Sinne der hiesigen Wertegemeinschaft erkennen musste.

Auch sie beantragte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Verteidiger bemühten sich in ihren Plädoyers darum, Zweifel an Isas Täterschaft zu wecken, wobei der 1. Verteidiger zunächst die unsachliche Presseberichterstattung aufs Korn nahm, die nur sensationslüstern gewesen sei und die Leserschaft verdummt hätte.

Die Ermittlungsbehörden hätten nicht vernünftig gearbeitet: so sei schon nicht geprüft worden, wann Isa die Buchhandlung Hugendubel betreten habe: „Wir wissen nicht, wie lange er sich schon dort aufgehalten hatte.“

Was gebe es denn tatsächlich: Die Aussage eines Mithäftlings, bei der ihm, dem Verteidiger, fast die Tränen gekommen seien, dass ausgerechnet einem Zeugen moralische Bedenken gekommen seien, der selber wegen eines versuchten Tötungsdeliktes angeklagt gewesen war. Und woher der Zeuge seine Kenntnisse habe? Nun, er habe ja selber mit dem Messer zugestochen und wisse, wie sich das anfühlt. Der vorbestrafte Zeuge stelle sich als Moralapostel dar. Dabei verfüge er lediglich über eine blühende Fantasie.

Isa mag ja Täterwissen gehabt haben, aber vielleicht ist ihm das ja auch erzählt worden? Das sei nun nicht geprüft worden.

Unverständlich sei auch, dass das Gericht die Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit des Zeugen abgelehnt habe und sich selber als hinreichend sachkundig ansehe. Der BGH gestatte in Ausnahmefällen wie bei Kindern und geistig kranken Menschen die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens – in diese Kategorie seien doch wohl auch Kronzeugen einzustufen.

Die Funkzellenauswertung hat keinen Beweiswert, da einzelne Funkzellen schon einen Radius von 500 – 1.000 m abdecken.
Die Strecke vom Tatort zu Hugendubel sei bei dem schlechten Wetter nicht in so kurzer Zeit zu erreichen gewesen.

Isa treffe wohl eine Mitschuld an der Tat, denn er hat sich verbal und schriftlich gegen die Schwangerschaft gewehrt. Täter mag jemand aus dem Umfeld des Angeklagten gewesen sein – aber der Nachweis, dass der Angeklagte der Täter sei, sein nicht geführt worden.

Es bestünden ohnehin Zweifel an einem fairen Verfahren, weil alle Anträge der Verteidigung „abgeschmiert“ wurden.

Da die Täterschaft nicht nachgewiesen sei, sei Isa freizusprechen.

Der 2. Verteidiger brachte zunächst sein Erschrecken zum Ausdruck, mit dem die Nebenklagevertreterin „den bösen Moslem“ als Täter ausgemacht habe: dies passe nicht zur Familie des Angeklagten.

Zwar hätte Isa ein Motiv, aber Ramin noch ein viel stärkeres: denn der stand vor einer aufwendigen Verlobungsfeier. Statt also über Verschleierung zu sprechen, hätte sich die Nebenklagevertreterin lieber damit beschäftigen sollen, was so ein großes Fest bedeutet – da geht es um viel Geld, weil eine Frau gekauft wurde (Anmerkung der Verfasserin: die von der Verteidigung angesprochenen 120 Gäste sind ein eher „kleineres“ Fest in diesen Kreisen).

Für Ramin bzw. seine Familie wäre es eine Katastrophe gewesen, wenn eine andere Frau von ihm schwanger gewesen wäre und damit ein zwingender Grund für die Lösung der Verlobung bestanden hätte. Erstaunlicherweise habe nun gerade Ramin ein relativ sicheres Alibi: er war –allerdings zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt- bei einer Zahnärztin, die noch nicht einmal seine „übliche“ Zahnärztin war.

Es sei keine DNA und keine Blutspuren an Isas Auto und Kleidung festgestellt worden, obwohl man davon ausgehen musste, dass der Täter Blut abbekommen hatte.
Isas Nach-Tat-Verhalten spreche auch gegen eine Täterschaft: er habe wie immer telefoniert und SMS geschickt – „ein normaler Täter übergibt sich schon mal“.

Es sei hier nicht um Wahrheitsfindung gegangen, sondern um einen Abschluss des Verfahrens. So sei auch der Spur mit dem in 2. Reihe parkenden Van nicht nachgegangen worden.

Auch dieser Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Das Verfahren wird am 24.3.14 um 14 Uhr fortgesetzt und zu einem Ende gebracht, zumindest in der 1. Instanz, zunächst mit dem Schlusswort des Angeklagten und dann mit dem Urteil.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Wiesbaden, 10. März 2014
 

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