Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Jolin S. / 6. Januar 2014
Isa, der seit dem 8. Oktober 2013 in Wiesbaden vor Gericht steht, weil er seine schwangere Freundin Jolin tötete, musste sich am Montag dem achten Prozesstag stellen. Der Verhandlungstag begann
mit der Vernehmung einer Zeugin, die sich am Tatabend in der Nähe des Tatortes aufgehalten hatte und dabei möglicherweise mit dem Täter sprach.
Diese Zeugin, die in der Nähe des Tatortes lebt, hatte sich an dem Abend mit ihrer Freundin zum Kinoabend verabredet. Da es heftig schneite, wollten die beiden mit dem Bus fahren. Die Freundin hatte
diese Zeugin dann angerufen und ihr gesagt, in welchem Bus sie sitze. Die Zeugin lief daraufhin schnell zur Haltestelle, wo eine Person stand, die sie dann gleich fragte, ob dieser Bus schon
weggefahren sei, was der Mann verneinte. Die Zeugin wartete dann dort einige Minuten auf den Bus, konnte den Zeitraum sogar genau eingrenzen, weil sie noch um 18:01 Uhr ihrem Mann eine Nachricht
geschickt hatte, dass der Bus noch nicht gekommen sei.
Bei ihrer polizeilichen Vernehmung wurde die Zeugin 8 Männer gegenübergestellt, aus denen sie den auswählen sollte, den sie an der Haltestelle gesehen hatte. Von diesen 8 Männern konnte sie 6 sofort
ausschließen, bei zwei weiteren war sie sich nicht sicher. Bei diesen beiden handelte es sich um den Angeklagten und seinen Bruder. Das Gericht legte ihr die entsprechenden Fotos noch einmal vor, und
auch diesmal konnte sie 6 der gezeigten Personen ausschließen und die beiden Personen benennen, die sie eben nicht ausschließen konnte. Auf die konkrete Nachfrage, ob sie Isa als die Person, die an
der Haltestelle mit ihr wartete, erkenne, meinte die Zeugin, sie könne nicht ausschließen, dass es sich um den Mann handelte, den sie damals gesehen hatte, aber sicher sei sie sich nicht. Dazu hätte
sie ihn nur zu kurz gesehen und auch nicht weiter beachtet. Sie hätte nur gedacht, dass er eigentlich ein hübscher Mensch sei. Aufgefallen war ihr nur, dass er vollständig in schwarz gekleidet
war.
Es wurde dann eine weitere Zeugin gehört, die Jolin als ihre beste Freundin bezeichnete, die sie seit der siebten Klasse kannte.
Sie berichtete, dass die Beziehung zwischen Isa und Jolin von Anfang an konfliktbeladen gewesen sei. Es habe ständig Streit zwischen den beiden gegeben. Isa habe gleich zu Beginn der Beziehung
klargemacht, dass er Jolin auf gar keinen Fall heiraten werde. Allerdings habe er deutlich mehr Gefühle investiert als Jolin, die gar nicht so richtig in ihn verliebt gewesen sei. Dies habe Jolin
auch vor Isa geäußert.
Aufgrund der schwierigen Situation zwischen Jolin und Isa hatte die Zeugin Jolin geraten, Isa ihre neue Anschrift in Wiesbaden nicht zu nennen. Isa habe Jolin nämlich regelrecht gestalkt, sie ständig
angerufen und nach ihrem Aufenthalt gefragt. Wenn sie sich nicht meldete, habe er kurze Zeit danach vor ihrer Tür gestanden. Isa sei ohnehin sehr einnehmend gewesen. Er wollte Jolin „für sich“ haben.
Er habe ihr auch vieles verboten, sogar, Gummibärchen zu essen, weil diese Gelatine enthalten, die aus dem Bindegewebe von u.a. Schweinen gewonnen werden.
Die Zeugin konnte sich noch daran erinnern, dass sie einmal mit Jolin (aber ohne Isa) auf eine Geburtstagsfeier gegangen war und Isa Jolin dann ständig SMS schickte. Eine hatte Jolin ihr gezeigt, in
der folgendes stand: „Bring dich doch um, schneid dir die Pulsadern auf“. Danach hätte Jolin erst einmal eine Pause von dieser Beziehung benötigt. Später hatte sie dann allerdings wieder Kontakt
aufgenommen.
Als Jolin dann schwanger war, hatte Isa sofort von Jolin verlangt, dass sie abtreibe. Jolin sei damals zwar auch in Sorge gewesen, weil der Zeitpunkt für ein Kind denkbar ungünstig war, aber sie
hatte sich nach zwei Tagen entschieden, dass Kind auf jeden Fall zu bekommen,
Isa habe ihr allerdings dauernd weiter Druck gemacht und u.a. gesagt, bei dem Fötus handele es sich doch nur um einen Zellklumpen, das sei noch gar kein Lebewesen. Jolin könne es ohne weiteres
abtreiben. Auch habe Isa Jolin massiv bedroht.
Die Zeugin las dann aus dem Chatverkehr zwischen ihr und Jolin vor:
So hatte Jolin ihr am 23. Dezember 2012 geschrieben, dass Isa gesagt habe, wenn sie nicht abtreibe, werde sie den Afghanen in ihn kennenlernen: „Er würde mich umbringen und die Treppe
hinunterwerfen“.
Am 24. Dezember 2012 habe Jolin an Isa geschrieben: „wir haben 2 Möglichkeiten: Du lässt mich in Ruhe und wir haben keinen Kontakt mehr oder mein Vater geht zu deinem und sagt alles und ich gehe zur
Polizei, um mich schützen zu lassen. Mir macht das alles Angst.“
Am 21. Januar 2013 hatte Jolin der Zeugin mitgeteilt, dass sie jetzt zu Isas Vater gehen wolle und ihm alles sagen werde. Der solle dann dafür Sorge tragen, dass Isa sie nicht dauernd belästige,
sonst wäre die Schande noch größer.
Am 23. Januar 2013 schrieb Jolin, dass Isa gesagt habe, er könne mit ihr machen, was er wolle. So lange sie schwanger sei, gehöre sie ihm. „Der ist Psycho, das ist krank, der macht mir alles
kaputt“.
Am 25. Januar 2013 folgte eine Nachricht von Jolin, das Isa sie bei allen Bekannten schlecht mache. Außerdem habe er ihr mit seiner Familie gedroht: „ich würde keine Ruhe mehr haben, ich gehörte ihm.
Ich muss zur Polizei gehen, sonst passiert echt was“.
Am 28. Januar 2013 teilte Jolin mit, dass sie nach Berlin oder Hamburg gehen wolle, um Ruhe zu finden: „Ich habe Horrorwochen hinter mir, das wird immer so weitergehen.“
Am 4. Februar 2013 sei Jolin nach der Arbeit noch im Fitnessstudio gewesen. Isas Vater war auch dort und erzählte: „ich habe mich versteckt, damit er mich nicht sieht“. (Isas Vater hatte zuvor einmal
gesehen, wie Isa Jolin küsste, was Isa sehr peinlich gewesen war).
Jolin sei zu der Zeit fest entschlossen gewesen, die Trennung nun wirklich „durchzuziehen“. Schon vorher hätte sie sich trennen wollen, aber dann hätte Isa immer wieder in der Tür gestanden oder auch
ihr einen langen Liebesbrief geschrieben. Und irgendwie habe Isa ja auch viel für Jolin getan.
Die Verteidigung hielt der Zeugin ihre polizeiliche Aussage vor, wonach sie Isa die Tat nicht zutraute. Die Zeugin bestätigte, dass sie dies gesagt habe, weil Isa eigentlich ein freundlicher Mensch
sei, von dem man eine solche Tat nicht erwarte. Nach einigem Nachdenken sei ihr aber das Stalking-Verhalten von Isa in den Sinn gekommen, der Beziehungsverlauf und sein späteres Verhalten: Doch, sie
traue ihm die Tat nun doch zu.
Der Richter wies noch darauf hin, dass der Vorhalt unvollständig sei, wenn nur dieser eine Satz zitiert werde: die Zeugin hatte nämlich schon bei der Polizei gesagt, dass sie trotzdem als
Erstes an Isa als Täter gedacht habe.
Der Verteidiger fragte dann noch nach dem Italienurlaub von Isa und Jolin. Hier konnte die Zeugin mitteilen, dass Jolin diese Italienreise für sich gebucht hatte. Isa hätte dann das Ticket gesehen
und für sich nachgebucht. Es hätte keine gemeinsame Buchung gegeben.
Den Vorhalt der Nebenklage, dass mehrere Zeugen davon gesprochen hatten, dass Isa zwei Gesichter hätte, bestätigte die Zeugin: Er sei einerseits „ein netter Kerl“, aber andererseits schicke er eben
derartige Mitteilungen wie „Schneid dir die Pulsadern auf“.
Als weiterer Zeuge wurde ein Kommilitone von Isa gehört, der allerdings keine Erinnerungen mehr an die Tage des 4., 5. und 6. Februar 2013 hatte: Ja, er hatte mehrfach mit Isa zusammen gelernt,
wusste aber nicht mehr genau, für welche Klausur und er konnte auch nicht sagen, ob Isa dann die Klausur mitgeschrieben hatte. Insgesamt habe er Isa nur wenig gekannt. Der sei eben immer freundlich
gewesen.
Zum Ende des heutigen Verhandlungstages stellte die Verteidigung dann noch den Antrag, ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Zeugen Dariush Y. einzuholen, der am ersten Tage so ausführlich von
Isas Erzählungen ihm gegenüber während der U-Haft berichtet hatte. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass es sich bei Dariush Y. um einen sog. „Kronzeugen“ handele, der auf eigene Vorteile im
Rahmen seines Strafverfahrens hoffte und diese Vorteile in Form einer Strafmilderung erhalten hatte. In der Entscheidung der dortigen Strafkammer hieß es, der Zeuge sei von der Tat (dem Mord an
Jolin) mit ehrlicher Abscheu erfüllt – dies bezweifelte die Verteidigung, da der Zeuge selber ja wegen eines Tötungsdeliktes in einer Diskothek angeklagt gewesen sei. Dies stellte die
Staatsanwaltschaft dann richtig: der Zeuge sei wegen „gefährlicher Körperverletzung“ verurteilt worden.
Anders als die Verteidigung sind Staatsanwaltschaft und Nebenklage der Auffassung, dass die Kammer über hinreichend Sachkunde verfügt, um die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage des Dariush einschätzen
zu können. Ein psychologisches Gutachten sei entbehrlich.
Das Verfahren wird am 13. Januar 2014 fortgesetzt.
Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Wiesbaden, 06.01.2014
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