Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Jolin S. / 2. Dezember 2013

Am 2. Dezember 2013 fand der sechste Verhandlungstag im Ehrenmord-Prozess in Wiesbaden statt. Dem angeklagten  Isa wird vorgeworfen, die erst 22-jährige Jolin und ihr ungeborenes Kind getötet zu haben.

Im Vorfeld des 6. Prozesstages beantragte die Verteidigung die Anhörung mehrerer Zeugen, die mit dem angeklagten Isa in Untersuchungshaft saßen. Sie sollten zu der Frage gehört werden, ob der Zeuge Darius, der am 1. Verhandlungstag Isa schwer belastete, wahrheitswidrig ausgesagt bzw. sich Wesentliches ausgedacht hatte oder aus anderweitigen Quellen seine Fallkenntnisse bezog. Insbesondere weil er den Schriftwechsel bzw. die Akten zu Isas Verfahren auszugsweise gekannt haben könnte.

Bei dem ersten Zeugen handelte es sich um einen Börsenfachwirt, der in der JVA ein Zellennachbar von Isa war. Er sagte unmittelbar, dass er sich hauptsächlich mit der Vorbereitung seines eigenen Verfahrens beschäftigte und keine Angaben zum Verhältnis der Häftlinge Isa und Darius machen könne. Mit Darius habe er sich schon mal unterhalten, da dieser für die Essensausgabe zuständig war. Darius hätte ihm auch gesagt, dass er wohl bald aus der JVA entlassen werde. Der Zeuge hatte Darius darauf nach seinem Verteidiger befragt, aber Darius hätte erklärt, das läge weniger an seinem Verteidiger als daran, dass er Kenntnisse über einen Mitgefangenen weitergeben werde und diese Kenntnisse zu seinem Vorteil nutzen wolle.

Um welchen Mitgefangenen es sich dabei gehandelt hatte, habe der Zeuge nicht gewusst. Es hätte ihn zum damaligen Zeitpunkt aufgrund seiner eigenen Probleme auch nicht interessiert.  Isa hätte er ohnehin erst später kennengelernt.

Die Aussagen der weiteren vier Zeugen stimmten darin überein, dass es sich bei Darius um einen Menschen handelte, der alles dafür getan hätte, um seinen Vorteil zu sichern. Er hätte sehr viel über andere Gefangene gewusst und sich auch bemüht, sehr viel über sie in Erfahrung zu bringen. Ob das, was er dann aber erzählte, wahr oder gelogen war, dazu konnte keiner der Zeugen Angaben machen.

Darius und Isa hätten ständig Kontakt gehabt. gemeinsam gekocht und wären auch beim Hofgang viel zusammengewesen. Darius hätte auch gut mit den Beamten gekonnt und Vergünstigungen, wie eine 2. Stunde Hofgang, erhalten. Er hätte auch schon andere Mitgefangene „verpfiffen“. Ihm sei es dabei immer um seinen Vorteil gegangen.

Nähere Einzelheiten konnte allerdings dann keiner der Zeugen mehr angeben. Zwar sagten Zeugen, sie hätten gesehen, dass Darius Papiere gelesen hätte (u.a. wohl einen Haftbefehl), allerdings wusste nun keiner der Zeugen sicher, dass es sich um Isas Papiere, um Isas Haftbefehl und ggfs. um weitere Unterlagen Isas handelte, denn keiner hatte selber Einsicht in diese Papiere gehabt.

Einer der Zeugen berichtete, dass Darius auch von anderen Gefangenen die Haftbefehle gelesen hätte. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass sich die Gefangenen wechselseitig ihre Haftbefehle zeigten. Über seine Aussage bei der Polizei hätte Darius nicht gesprochen und auch mit den Zeugen hätte Darius nicht über Isa geredet.

Es wurde nur deutlich, dass die Zeugen wussten, dass Darius sehr viel redet und der eine oder andere sich ihm wegen seines Geredes nicht anvertrauen würde. Die Verteidigung stellte dann den Antrag, einen weiteren Mithäftling zu hören.

Außerdem beschwerte sich die Verteidigung, dass das Verfahren nicht fair geführt werde. So hätten die Verteidiger 3 CDs der Polizei erhalten (es handelt sich dabei um die Aufnahmen der Überwachungskameras aus Hugendubel-Filiale), die man trotz Beiziehung eines Computerexperten angeblich nicht öffnen konnte. Die Verteidiger unterstellten, dass seitens der Polizei absichtlich nicht abspielbare CDs an die Verteidigung übergeben worden waren und beantragten, die Original-Bänder von Hugendubel einzusehen. Der Richter erklärte, dass das kein Problem sei, da diese ja in der Asservatenkammer lägen, was zu einem erneuten Wortgefecht führte.

Ferner wurde von der Verteidigung beantragt, die in Italien lebenden Großeltern von Jolin als Zeugen dafür zu hören, dass Jolin und Isa gemeinsam einen Urlaub bei den Großeltern in Italien geplant hatten und Isa keineswegs ohne Jolins Wissen und Willen dieser nach Italien hinterher gereist sei.

Außerdem sollte erneut der Detektiv, der bei Hugendubel gearbeitet hatte, befragt werden. Die Kammer hätte die Aussage des Detektivs nicht richtig verstanden oder nicht richtig zur Kenntnis genommen. Dieser hätte keineswegs wirr ausgesagt.

Es wurde im Anschluss eine von der Polizei aus den Überwachungsaufnahmen gefilterte CD abgespielt. Erkenntnisse brachte diese allerdings nicht, denn weder konnte Isa deutlich gesehen werden noch konnte der Polizeibeamte, der die Abspielung vornahm, Details zu der angegebenen Zeit vortragen. Fest stünde nur, dass eine Zeitabweichung von ca. 15 Minuten vorliege und dass ein zentrales Gerät für alle Kameras in der Filiale die gleiche Zeit ausweist.

Das Verfahren wird am 16. Dezember 2013 fortgesetzt.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Wiesbaden, 2.12.2013
 

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