Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Prozess im Fall Ramia / 14. September 2016

Die Verhandlung begann mit dem rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung nach § 212 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (das ist der „besonders schwere Fall“ des Totschlags, der mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft werden kann).

 

Es wurde dann der Taxifahrer gehört, der seinerzeit die Angeklagten von Hanau nach Trier gefahren hatte.

 

Dieser zeigte sich zunächst verwundert über die auf der Anklagebank sitzenden Brüder. Er kannte nämlich einen Taxifahrer gleichen Namens, der früher für ihn gefahren war und sich später selbständig gemacht hatte. Daher war er davon ausgegangen, dass es um diesen Kollegen ging.

 

Dieser Kollege hatte ihn in der Nacht vom 7.1. auf den 8.1.16 so gegen 1 Uhr angerufen und ihn gebeten, ein Fahrzeug zu einem bestimmten Ort zu schicken; dort würden 2 Fahrgäste warten. Der Zeuge schickte einen seiner Fahrer, der ihn dann anrief und mitteilte, dass am angegebenen Ort niemand gewesen sei. Der Fahrer fuhr daher unverrichteter Dinge wieder weg.

 

Nach ca. 20 Minuten meldete sich der Kollege und fragte, wo denn das Taxi bleibe. Der Zeuge fuhr dann selber an den angegebenen Ort und stellte fest, dass dort niemand war. Dies teilte er dem Auftraggeber telefonisch mit, der ihm dann sagte „ich rufe die an“. Tatsächlich sah der Zeuge dann 2 Personen im Dunkeln, die er als Fahrgäste aufnahm. Auf dem Vordersitz nahm einer Platz, der andere setzte sich hinter ihn, und man teilte ihm das Fahrtziel „Trier“ mit. Der Zeuge war sehr verwundert, warum der Bekannte ihm eine solche lukrative Fahrt abgab und rief, da er misstrauisch war, ob die Fahrgäste auch zahlen werden, seinen Bekannten an, der ihm nur sagte: „Die sind in Ordnung, die kannst Du fahren“.

 

Das Fahrzeug musste noch betankt werden, und zu diesem Zweck fuhr der Zeuge zu einer Tankstelle, die unmittelbar an der Kreuzung mit der Straße gelegen war, wo sich zuvor die Tat abgespielt hatte. Er sah dort bereits viele Polizeiwagen. Seine Fahrgäste zeigten keine Reaktion.

 

Auf dem Weg nach Trier fragte der Zeuge die Fahrgäste, warum sie denn um diese Uhrzeit mit dem Taxi nach Trier fahren würden (es fuhren bereits Züge), und sie erklärten, dass ein Onkel gestorben sei.

 

Bei Ankunft am angegebenen Ort zahlten die Fahrgäste 420,- € (der Preis betrug 450,- €, aber mehr Geld hatten sie nicht mit und der Zeuge ärgerte sich offenkundig noch heute, dass er die fehlenden 30,- € von niemandem bekommen hatte) und der Zeuge fuhr nach Hause, wo er sich hinlegte, aber schon nach kurzer Zeit von der Polizei geweckt wurde, die sofort von ihm eine Aussage wünschte.

 

Seit diesem Tag sieht ihn der Taxifahrer, der mit den Angeklagten verwandt ist, nicht mehr an; er dreht den Kopf weg, wenn er den Zeugen sieht. Der Zeuge erklärte noch, er hätte erwartet, dass der Mann, den er schon seit Jahren kennt und der für ihn mal gefahren war, sich mal bei ihm meldet.

 

Der Richter fragte, wie die beiden Fahrgäste denn so „drauf“ gewesen waren, und der Zeuge erklärte, dass sie total ruhig waren. Auch als sie an der Kreuzung vorbeigefahren waren, so die Polizei stand, wären beide ruhig gewesen; es war keine Aufregung zu spüren, auch nicht, als man telefonierte. Später, als er von der Tötung gehört hatte, ging dem Zeugen die Frage durch den Kopf, wie jemand so kaltblütig sein kann, erst die Schwester umzubringen und dann ganz normal neben ihm zu sitzen und sich nach Trier fahren zu lassen.


Als nächster Zeuge wurde der Verwandte der Angeklagten gehört, zu dem die Zeugen sich hatten fahren lassen. Auch dieser ist weitläufig mit den Angeklagten verwandt.

 

Auch diese Befragung gestaltete sich äußerst mühselig; ob die Staatsanwaltschaft bei diesem Zeugen demnächst ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage einleiten wird, wird sich noch zeigen. Die Belehrung, dass er sich mit einer Falschaussage strafbar macht, wurde ihm, wie überhaupt alles, jedenfalls ordentlich übersetzt.

 

Warum die Angeklagten zu ihm nach Trier gekommen seien? „Das sind halt meine Verwandten“. Ein anderer Mann aus dem (syrischen) Dorf hätte ihn informiert, dass die beiden kommen. Einen Grund für das kommen hatte dieser Mann nicht genannt und der Zeuge hatte angeblich auch nicht nachgefragt.

 

Ob die beiden den häufiger zu ihm gekommen seien? Nein, das war das erste Mal. Zuletzt hatte er die beiden 2011 in Syrien gesehen. Das sei völlig normal, dass Leute bei ihm vorbeikommen, ohne einen Grund zu nennen und er frage auch nicht nach.

 

Der Zeuge wusste auch nicht, was die beiden bei ihm machen sollten. Welcher Wochentag das damals war, das wusste der Zeuge auch nicht mehr. Er ist seit 2014 in Deutschland, arbeitet nicht und lebt vom Jobcenter.

 

Er habe die beiden dann mit dem Auto abgeholt. Die Frage des Richters, ob man sich ein Auto leisten könne, wenn man vom Jobcenter lebt, beantwortete der Zeuge damit, dass es eben ein billiges Auto gewesen sei, dass er wegen der Kinder angeschafft hätte.

 

Die beiden Angeklagten hätten so etwa 500 m entfernt gestanden, was den Richter zu der nachvollziehbaren Frage veranlasste, warum er denn dann die beiden mit dem Auto abgeholt hätte; man hätte doch auch den (kurzen) Weg erklären können.

 

Der Richter hielt dem Zeugen vor, dass es unglaubhaft ist, dass dieser nicht gefragt haben will, warum er die beiden mit dem Auto abholen solle und warum sie kommen. Worüber man sich denn in der Wohnung unterhalten habe?

 

Die beiden seien müde gewesen; man hatte Kaffee getrunken und eben so geredet „wie geht’s“; einer hatte sich hingelegt, dem anderen hatte er ein Frühstück gemacht.

 

Dann  habe Mostafa angefangen zu weinen und gesagt, er hätte seine Schwester geschlagen (hier meinte der Zeuge, geschlagen und getötet sei das gleiche Wort im Arabischen). Der Zeuge hätte dann auch gefragt, warum er sie geschlagen hat, und da hätte Mostafa gesagt: „weil sie nicht sauber ist. Sie ist eine Hure.“ Eine Hure sei eine Frau, „die sich ficken lässt“, aber von Geld sei nicht die Rede gewesen.

 

Auf seine Frage, woher Mostafa das denn wisse, hätte dieser gesagt, ihr Mann käme jeden Tag und sagt, dass sie eine Hure ist.

Der Richter hielt dem Zeugen die Aussage bei der Polizei vor, wo er noch gesagt hatte, Mostafa hätte erklärt, er hätte seine Schwester abgeschlachtet. Auch dies sei angeblich das gleiche Wort wie „geschlagen“.

 

Bei der Polizei hatte der Zeuge wesentlich umfangreicher ausgesagt, so, dass Mostafa zunächst den Ehemann geschlagen haben sollte und dass Ayman angeblich wollte, dass einer der Brüder die Schwester absticht. Davon wollte der Zeuge nun nichts mehr wissen, sondern es sei nur über das „Rumhuren“ gesprochen worden.

 

Was nach Mostafas Angaben denn Mohammad in der Zeit gemacht hatte? „Weiß ich nicht“. Auch hier hatte der Zeuge bei der Polizei erklärt, dass Mohammad ein Stockwerk darunter gewesen sei. Nein, das hätte er nicht gesagt, behauptete der Zeuge.

 

Weiterer Vorhalt aus der polizeilichen Aussage: Mostafa hätte erzählt, dass er Ramia und Ayman gegenübergestellt hatte und sie damit konfrontiert hatte, dass Ramia in Ägypten „rumgehurt“ hatte. Dies hätte Ayman geleugnet, und da sein Mostafa in Rage geraten.

 

Immerhin dies bestätigte der Zeuge. Er habe dies alles zunächst nicht geglaubt.

 

Bei der Polizei hatte der Zeuge dann noch gesagt, die beiden hätten überlegt, wieder zurück nach Syrien zu gehen, denn Mohammad befürchtete, dass ein Bruder lebenslänglich ins Gefängnis musste. Man hätte dann im Internet recherchiert, dass es für derartige Taten in Deutschland „nur 3 Jahre gibt“.

 

Ob der Zeuge Ramia gekannt hatte? Er wusste nur, dass die Familie mehrere Kinder hatte, wusste aber nicht, wie die Mädchen heißen. Die Beziehung zu der Familie sei nicht so intensiv, das sei so alles das, was man von anderen hört.

 

Vorhalt: „Bei der Polizei haben Sie gesagt, dass Ramia sich in einen 17jährigen aus dem Nachbardorf verliebt hatte. Das wollte ihre Familie aber nicht und hat sie deshalb mit einem 30jährigen verheiratet. Den hat sie dann aber verlassen, und man hatte sich schon damals Gedanken gemacht, Ramia umzubringen.“ Das habe er eben so gehört.

 

Vorhalt des Richters: Sie haben gesagt, dass ist nach unserer Religion ein Tötungsgrund, wenn man sich so verhält wie Ramia.“ Nein, sei es nicht und habe er auch nicht gesagt.

 

Ob die Eheschließung von Ramia und Ayman freiwillig gewesen war, wusste der Zeuge nicht.

 

Vorhalt: Lt. Ayman soll Ramia schon in Syrien eine schmutzige Vergangenheit gehabt haben und in Ägypten fremdgegangen sein. „Hat Mostafa gesagt, dass Ayman das gesagt hat“.

 

Vorhalt: Ayman solle sich entscheiden, damit die Brüder entscheiden könnten, ob Ramia umgebracht werden kann. Nein, das sei nicht gesagt worden.

 

Vorhalt; einen Satz später im polizeilichen Protokoll heißt es, „sie wollten Ramia loswerden.“ Nein, das habe er nicht gesagt.

 

Auch die folgenden Äußerungen, die im polizeilichen Protokoll auftauchten, seien nie gefallen:

 

„In unserer Kultur ist das so, das ist eine Angelegenheit der Familie“
„Ayman wollte Ramia loswerden. Er wollte bei den Brüdern so viel Wut erzeugen, dass sie sie umbringen.“

 

- Man fragt sich als geneigter Zuhörer, was sich die Polizei so alles ausdenkt und in ihre Protokolle schreibt.

 

Welche Rolle der Onkel spielte? Weiß ich nicht.
Ob es so üblich ist, dass einer die Tat auf sich nimmt, wenn an einer Tötung mehrere beteiligt sind? Nein

 

Da der Zeuge zumindest in seiner polizeilichen Aussage immer wieder auf syrische Traditionen abgehoben hatte, fragte der Richter nun, ob es syrische Tradition sei, vor einem deutschen Gericht zu lügen.


Hier zog der Zeuge dann wieder Gott hervor, vor dem er ja jetzt hier stehe. Es ginge ihm nicht um Mostafa.

 

Zumindest der Vorsitzende hatte nun von diesem Zeugen genug und gab ihm nur auf den Weg, dass er ihm kein Wort glaube und dass er einen armseligen Auftritt hingelegt habe.

 

Nun fragte die erste Beisitzerin, wie man sich denn in Syrien scheiden lasse, ob das mit dem Messer üblich sei? Nein, man sagt 3x „geschieden“, und dann geht die Frau zu ihren Eltern zurück.


Die Beisitzerin konfrontierte den Zeugen auch noch einmal mit dem Widerspruch, dass er bei der Polizei gesagt hatte, Prostitution sei ein Tötungsgrund und nun behauptet, das hätte er nicht gesagt.


Ferner wurde der Zeuge zitiert „Mostafa ist ein gläubiger Mensch. Wenn die Schwester es verdient, dann ist das ihr Fehler. Wenn es aber Mostafas Fehler war, dann kommt er in die Hölle, das glaubt auch Mostafa“. Nun stellte der Zeuge dazu fest, dass er einfach nicht wisse, ob Mostafa das Recht gehabt hatte, seine Schwester zu töten.

 

Nun bemühte sich der Staatsanwalt:
- Was passiert nach syrischem Recht, wenn die Schwester zu Unrecht getötet wird?
- Weiß ich nicht.
StA: wir haben hier von anderen syrischen Zeugen gehört, dass sie vor der syrischen Polizei große Angst haben.
- Ja, man wird verhaftet und kommt schon bei einer Ohrfeige ins Gefängnis.
StA: sie wollten nach Syrien fliehen – wie soll das gehen?
- Weiß ich nicht.
StA: Kennen Sie die finanziellen Verhältnisse der beiden?
- weiß ich nicht.
StA: Haben Sie den Brüdern Geld beschafft?
-     nein, woher, ich habe selber 8 Kinder und nage am Hungertuch.
StA: Haben Sie den beiden geholfen, an weiteres Geld zu kommen?
- nein.

 

Der Zeuge kennt sich ganz offenkundig nicht mit den technischen Möglichkeiten aus, denn nur wird das Foto der Kamera des Geldautomaten gezeigt, das in schöner Deutlichkeit den Zeugen zeigt, der auch ganz verblüfft feststellt „Das bin ja ich.“

 

StA: waren die beiden mit in der Bank?
- nein


Nun wird ein weiteres Foto aus der Überwachungskamera in der Bank gezeigt, auf dem die beiden Angeklagten gut zu erkennen sind und der Staatsanwalt stellt fest: „Sie haben am 8.1.16 500,- € abgehoben“.
- Wo ist das Problem?
StA: Sie haben ein erhebliches Problem. Waren Sie mit den beiden einkaufen?
- nein.
StA: sicher?
- auch doch, wir haben Mützen gekauft.

 

Zu dieser Zeit gab es schon eine polizeiliche Observierung, und der  Staatsanwalt verliest das genaue Protokoll aus dieser Überwachung.

Und plötzlich erinnert sich der Zeuge, der ja am Hungertuch nagt, dass er die 500,- € Mostafa gegeben hat.

 

Es ergreift ihn aber unmittelbar wieder die übliche Amnesie: man habe sich nach dem Kauf der Mützen getrennt.


Auch hier sagt das Überwachungsprotokoll anderes.

 

Der Staatsanwalt stellt heraus, dass Mostafa mit seinem Onkel von einer öffentlichen Telefonzelle telefoniert hatte und hält dem Zeugen mal wieder das polizeiliche Protokoll vor: „ich bot ihm an, von meinem Handy zu telefonieren, aber das wollte er nicht, weil er befürchtete, dass das Handy des Onkels abgehört wird“. – Ich kann mich nicht erinnern.

 

StA: Das klingt ja nicht nach Verzweiflung bei Mostafa.

 

Der Staatsanwalt erzählte dann, dass er mit dem Onkel bereits zu diesem Zeitpunkt im Gespräch war, und dieser ein Interesse daran geäußert hatte, dass die beiden sich stellen. Es habe dann aber offenbar Streit gegeben, weil nicht alle in der Familie wollten, dass sie sich stellen. Ob Mostafa denn von jemand anderem die Anweisung bekam, dass man sich nicht stellen sollte? Bei der Polizei hatte der Zeuge nämlich noch gesagt, Mohammad hätte sich „quergestellt“.
- Er hat gesagt „mach mal langsam“.
Auch dies hatte sich bei der Polizei anders angehört. Dort hatte der Zeuge gesagt, dass Mohammad Mostafa gesagt hat, er ließe nicht zu, dass dieser sich stelle. Aber auch dies hatte der Zeuge bei der Polizei angeblich nicht gesagt.

 

Abschließend fragte der Staatsanwalt, wie der Zeuge denn Ramia charakterisieren würde. Er kenne sie kaum. Bei der Polizei hatte er allerdings noch gesagt, damit, dass sie den ersten Mann verlassen hat, hat sie ihren schlechten Charakter gezeigt.

 

Als weiterer Zeuge wurde der Bruder der Nachbarin aus dem 3. Stock, die bereits früher ausgesagt hatte und erklärt, hatte, ihr Bruder hätte 5 Minuten lang die Wohnungseingangstür zugehalten, befragt.

 

Dieser bestätigte die Aussage seiner Schwester insoweit, dass er seine Mutter davon abgehalten hatte, die Tür zu öffnen. Irgendein nachträgliches Bedauern war dem jungen Mann nicht anzuhören; jedenfalls stellte der Richter dazu fest, dass es mit unserer Gesellschaft ja nicht weit her sei, wenn jemand um Hilfe ruft und man die Tür zuhält.

 

Insgesamt war dieser Zeuge so unergiebig, dass das Gericht nachfragte, ob er möglicherweise schwerhörig sei, denn er hatte an dem Abend letztlich nichts gehört. Und die Eingangstür hatte er auch nicht zugehalten.

 

Anschließend wurde der Nachbar, der unmittelbar neben Ramia wohnt, angehört, Dieser hatte sich an dem Abend im Keller aufgehalten, als seine Frau ihn anrief, er solle hochkommen. Er ging dann hoch und sah in der 2. Etage ein Gerangel, da waren 2 oder 3 Personen, die wollten in die Wohnung rein und einer versuchte, das zu verhindern bzw. sie rauszuschieben. Im 3. OG hatte er dann die tote Frau gesehen. Er hatte sich noch zu ihr runtergebeugt, aber da kam schon ein junger Mann hinter ihm her und sagte „Hau ab, das geht dich nichts an“. Dieser Mann folgte ihm auch noch in den 4. Stock; ob er in die Nachbarwohnung ging, wusste der Zeuge nicht, vermutete es aber.


Ramia und Ayman beschrieb er als ruhige, unauffällige Nachbarn.

Abschließend wurde ein Zeuge gehört, dessen Bruder mit Ramias Schwester verheiratet ist und von dem bislang das Gerücht ging, dass Ramia mit ihm ein Verhältnis hatte. Nach eigenen Angaben lebt er seit 2011 in Deutschland. Die Angeklagten hatte er, bevor sie nach Deutschland kamen, zuletzt in Syrien vor ca. 10 Jahren gesehen.

 

Ramia habe in Deutschland versucht, zu ihm Kontakt aufzunehmen. Sie wollte eine Beziehung zu ihm aufbauen, obwohl sie verheiratet war, aber er wollte das nicht und hat dann den Kontakt abgebrochen.

 

Ayman hatte Ramia geschlagen und hat sie nur ausgenutzt; er wollte, dass sie von Ägypten über das Mittelmeer nach Europa kommt und ihn dann nachholt, damit er mit dem Flugzeug dann nach Deutschland kommt. Er hatte Ayman gefragt, warum er Ramia allein übers Meer schickt, und Ayman hätte dann gesagt, dass es dabei zwei Möglichkeiten gibt: entweder Ramia kommt auf dem Meer um, dann ist er sie los, oder sie holt ihn nach.

 

Ramia hatte dem Zeugen geschrieben, dass sie zu ihm kommen wolle, aber der Zeuge wollte das nicht, weil sei Bruder mit Ramias Schwester verheiratet ist und er keinen Ärger mit Ayman wollte. Trotzdem kam Ramia nach Mannheim, wo sie sich zunächst verlief, aber er sie dann abholte. Man ging dann in seine Wohnung und unterhielt sich. Zu einer sexuellen Beziehung sei es nicht gekommen.

 

Auch dieser Zeuge hatte sich bei der Polizei anders geäußert: er hätte an diesem Tag mit ihr geschlafen.


Hier haben dann mal nicht die Polizisten irgendwas aufgeschrieben, sondern der Zeuge erklärte, der Dolmetscher bei der Polizei sei ein Ägypter gewesen, und der hätte falsch übersetzt.

 

Ayman hätte Ramia in Ägypten arbeiten lassen und sie gezwungen, ihm das Geld zu geben; er glaube aber nicht, dass Ramia als Prostituierte gearbeitet hat.

 

Dem Zeugen war jedenfalls bekannt, dass Ayman sich scheiden lassen wollte wegen der angeblichen Beziehung zu ihm und zu dem Ägypter.

Man kam dann auf die sog. Sex-Bilder zu sprechen, von denen immer wieder die Rede war, und der Zeuge bestätigte, dass Ramia ihm Bilder geschickt hatte, die er aber sofort geläscht hätte. Das seien ganz normale Bilder gewesen, allerdings mit leichter Bekleidung. Bei dieser leichten Bekleidung handelte es sich um Badebekleidung.

 

Der Richter fragte, ob derartige Fotos so beschämend seien, dass man dafür jemanden umbringen würde, woraufhin der Zeuge beschwichtigend meinte, nein, das könne man auch mit 2 Ohrfeigen lösen.

 

Er wiederholte, dass Ayman vor den Brüdern schlecht über Ramia geredet hatte. Ayman hätte schon, als er nach Deutschland kam, die Absicht, sich von Ramia scheiden zu lassen; er wusste letztlich bei der Heirat schon, dass er nicht lange bei ihr bleiben werde. Er wollte sie nur ausnutzen, um nach Deutschland zu kommen. Wenn die Brüder Ramia dann umbringen, dann „sei er aus der Sache raus.“

 

Richter: „Wie muss ich eine Frau schlecht machen, dass ihr Bruder sie tötet?“
Zeuge: „Ayman hat seinen Schwägern immer gesagt, dass Ramia nicht sauber ist.“
Richter: „Was muss Ayman konkret behaupten, dass es zu einer Tötung kommt? Reicht Ihnen der Vorwurf, dass Ramia eine Prostituierte sei?“
Zeuge: „Nein“.

 

Auch über Kampfeinsätze von Mostafa für AlNusra wusste der Zeuge nichts; die seien gar nicht in ihrem Gebiet aktiv gewesen.

 

Der Richter traf dann eine Feststellung, die vermutlich jeden außerhalb der Familie und der Nachbarschaft umtreibt:
„Wir reden seit Tagen über den Tod von Ramia. Wir wissen, dass Ramia abgeschlachtet wurde und dass ihr jegliche Hilfe verweigert wurde, und hier sitzt niemand, auch nicht im Zuschauerraum, dem das leid tut“.
Die lapidare Feststellung des Zeugen: „jede Familie in Syrien hat Tote zu beklagten, das ist für uns an der Tagesordnung.“
Und abschließend der Richter: „Aber nicht in Deutschland, hier ist es üblich, dass man auch hilft. Hier im Verfahren klingt jedoch lediglich an: sie ist ja selber schuld“.

 

Der Staatsanwalt zeigte zunächst das bereits bekannte Foto von Mostafa mit Waffe uind der Fahne, woraufhin der Zeuge meinte, das sei ein islamisches Wahrzeichen, eine solche Fahne hätte jeder ihm Dorf.
Dann fragte der Staatsanwalt noch nach, wie es denn kam, dass der Zeuge –der in Mannheim wohnt- in der Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatortes war? Ach, das war ein Zufall, er hätte seinen Bruder besucht.

 

Und Mostafa könne er als ordentliche, gute Person beschreiben, der ruhig ist und eifrig Deutsch lernt und eine gute Zukunft in Deutschland haben wird.

 

Das Verfahren wird am 16.9.16 um 9:30 Uhr fortgesetzt.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hanau, 14.09.2016
 
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