Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Prozess im Fall Ramia / 08. September 2016

2. Termin 

Landgericht Hanau 06.09.2016

 

Das Verfahren sollte mit der Vernehmung von Ayman zu den konkreten Vorgängen am 07.01.2016 fortgesetzt werden, dem ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beigeordnet worden war. Ayman hatte sich nun entschlossen, keine weiteren Angaben zu machen, so dass danach unmittelbar die Kriminalkommissarin gehört wurde, die von den Örtlichkeiten Fotos gefertigt hatte. Ramias Leiche war auf dem Podest vor den Wohnungseingangstüren des 3. OG gefunden worden.

 

Anschließend wurde die Bewohnerin der Wohnung im 3. OG als Zeugin angehört.  In der Nachbarwohnung lebt ihr Schwager. Ihr war bekannt, dass Ayman mit Frau und Kind in der Wohnung über ihr wohnte, nach ihren Angaben im Januar 16 seit ca. einem Jahr. Die Zeugin bestätigte, dass das Haus hellhörig ist. Gleichwohl habe sie nie etwas von Streit in der Wohnung über ihr mitbekommen, schon gar keine Schläge. Auch von einer beabsichtigten Scheidung der Eheleute hätte sie nichts gewusst. Man hatte sowieso keinen Kontakt: die Frau sei nett gewesen und man habe sich gegrüßt, aber Ramia konnte ja kein Deutsch.

 

Die Vorgänge am 07.01.2016 beschrieb die Zeugin wie folgt:

 

Sie war mit ihren Kindern allein in der Wohnung. Plötzlich hörte sie Krach aus der Wohnung über ihr, so, als gingen  Leute von Zimmer zu Zimmer und hatten Streit. Dann rannte jemand im Treppenhaus, und es klopfte an ihrer Tür. Dabei ging eine der Scheiben (die Wohnungseingangstür besteht in der oberen Hälfte aus mehreren kleinen Glasscheiben) zu Bruch und plötzlich ging die Tür auf und die Frau und ihr Mann standen in ihrem Wohnungsflur. „Ich hatte Angst, dass sie meinen Kindern etwas tun könnten und habe sie dann rausgeschmissen und die Tür zugemacht.“


Dann legte sie sich auf das Sofa und schlief, und als kurz danach die Polizei kam, sah sie, dass die Frau vor der Tür lag und tot war.

 

Die Zeugin wurde dann sehr ausführlich vom Vorsitzenden befragt: Sie hatte nur die Stimmen von der Frau und einem Mann gehört und ging davon aus, dass die Eheleute sich stritten. Davon, dass Mobiliar zu Bruch ging, hatte sie nichts gehört. Der Streit fing plötzlich an und dann kamen sie runter. Beide kamen in die Wohnung rein und wollten Hilfe; Ayman hatte am Kopf ein bisschen Blut.

 

Richter: Wie kamen die beiden wieder aus der Wohnung?
Zeugin: Die Frau hat sich an ihren Mann geklammert, und ich hab den Mann rausgezogen. Dann habe ich die Tür zugemacht, sonst habe ich nichts gesehen. Andere Personen habe ich nicht gehört.
Richter: Haben Sie durch die Glastür geschaut?
Zeugin: Nein, ich hatte Angst.
Richter: Man kann’s kaum glauben: da wird vor Ihrer Wohnungstür ein Mensch mit 15 Messerstichen getötet und Sie wollen nichts mitbekommen haben! Der Zeuge aus der 2. Etage hat ganz viel gehört.
Zeugin: Ja, jetzt fällt es mir wieder ein. Ayman soll, nachdem ich ihn ‚rausgeworfen habe, zu den Nachbarn gegangen sein. So hat er sich gerettet.
Richter: woher wissen Sie, dass er sich gerettet hat?
Zeugin: Von der Nachbarin.
Richter: Wovor sollen Ayman und seine Frau geflüchtet sein?
Zeugin: Ich habe dazu keine Meinung, mehr weiß ich nicht, bei Gott, ich schwöre.
Richter: Ich glaube Ihnen nicht.
Zeugin: Bei Gott, ich habe nichts gesehen.
Richter: Haben Sie Angst, werden Sie eingeschüchtert?
Zeugin, Nein, ich habe nie Angst.
Richter: Nach Angaben der Polizei wollten Sie gar nicht hier erscheinen, weil Sie Angst haben.
Zeugin: Nein.
Richter: Also lügt die Polizei? Sie lügen nicht, aber Sie erzählen nur ein Viertel von dem, was Sie gesehen und gehört haben. Es kann nicht sein, dass Sie sich in diesem Haus auf das Sofa legen und einschlafen! Bei der Polizei haben Sie gesagt: „ich habe Verletzungen des Mannes gesehen.“ Ist Ihnen nicht die Idee gekommen, dass Sie mal helfen müssten?
Zeugin: Bei Gott, ich stand unter Schock und hatte Angst. Ich dachte, sie tun meinen Kindern etwas an, es kam mir so vor.
Richter: Wo war Ihr Mann?
Zeugin: im Café.
Richter: Es war nicht zufällig Ihr Mann, der Ayman rausgezogen hat?
Zeugin: Nein, das war ich selbst.

 

Und nun gab der Vorsitzende Richter der Zeugin angesichts ihres Aussageverhaltens noch einen Satz auf den Weg: „Hätten Sie die beiden in die Wohnung gelassen, könnte die Frau noch leben. Denken Sie einmal über Ihr Verhalten nach.“

 

Danach frage der Beisitzer:

 

- was haben Ihre Kinder gemacht?
Zeugin: die haben nichts gehört, die haben schlafen.
Richter: wie haben die beiden die Tür aufbekommen?
Zeugin: weiß ich nicht.
Richter: wo waren Sie?
Zeugin: in der Küche.
Richter: Wer kam zuerst in die Wohnung?
Zeugin: der Mann.
Richter: Mussten Sie nicht Angst haben, dass das noch mal passiert, dass jemand in die Wohnung eindringt?
Zeugin: Ich stand unter Schock.

 

Nun fragte der Staatsanwalt:

 

StA: wann hat die Frau geschrieen?
Zeugin: als sie oben gestritten haben, und auf der Treppe hat sie „Hilfe“ gesagt.
StA: in welcher Sprache?
Zeugin: auf Deutsch.
StA: bei der Polizei haben Sie gesagt, dass Sie den Mann am Arm nahmen und rausgezogen haben.
Zeugin: nein, am Kragen. Dadurch hatte ich Armschmerzen.
StA: sind die beiden vorwärts oder rückwärts raus?
Zeugin: die Frau hat sich an den Mann geklammert.
StA: ein Vorhalt aus der Aussage bei der Polizei, da haben Sie gesagt, als die Tür geschlossen war, hörte ich draußen noch mal Lärm wie Streit.
Zeugin: die Frau hat einmal geschrieen, mehr habe ich nicht gehört, ich habe nur eine Stimme gehört, keinen längeren Streit.
StA: Mostafa sagt aber, die Frau habe nach ihrem Mann gerufen.
Zeugin: davon habe ich nichts gehört.
StA: Mostafa hat gesagt, dass das Geschrei so laut wie Kämpfe in Syrien war, und zwar vor Ihrer Tür.
Zeugin: Der Streit war oben in der Wohnung, nicht vor der Tür.

 

Dann befragte Mostafas Verteidiger die Zeugin:

 

Verteidiger: Wie oft haben Sie die Familie gesehen?
Zeugin: Immer, die Frau hat das Kind zur Schule gebracht. Wir haben sie ja auch unterstützt, die hatten ja nichts. Kleidung und so.
Verteidiger: Haben Sie an der Frau mal Verletzungen gesehen, Blutergüsse oder so?
Zeugin: Nein, bei Gott, ich schwöre, ich habe nichts gesehen. Die Frau war ja verschleiert.
Verteidiger: Haben Sie die Scherben weggeräumt?
Zeugin: Nachdem die Polizei weg war.
Verteidiger: Hatten Sie keine Angst, dass Ihre Kinder sich an den Scherben verletzen könnten?
Zeugin: Ich habe nur an mich gedacht, die Kinder schlafen durch.
Verteidiger: Bei Ihnen stehen fremde Personen in der Wohnung, der Mann blutet und die Frau sagt „Hilfe“. Sie schmissen die beiden dann raus. Haben Sie Ihren Mann angerufen?
Zeugin: ich habe ihn nicht erreicht. Die Tochter von meinem Schwager hat ihn dann erreicht.

 

Sodann wurde die Nichte der Zeugin gehört, die in der elterlichen Wohnung ebenfalls im 3. OG lebt. Sie erzählte, dass sie bis zum 7.1.16 von der oben wohnenden Familie nichts mitbekommen hat, zwar Ayman schon mal gesehen hatte und auch Ramia auf einem Ramadan-Fest getroffen hatte.

 

Am 7.1.16 saß sie mit ihrer Mutter und dem Bruder im Kinderzimmer, als sie Geräusche im Treppenhaus hörten und dann „Hilfe, Hilfe“ geschrieben wurde. Sie hatte dann die Polizei angerufen; ihre Mutter wollte die Tür öffnen, wurde aber vom Bruder zurückgehalten, der auch noch die Tür zuhielt.


Von einem Streit in der oberen Etage hatte sie nichts mitbekommen. Auch lautes Geschrei über die Hilferufe hinaus hatte sie nicht gehört.
Es war wohl die Frau, die dann an die Wohnungstür geschlagen hatte und „Hilfe,  Hilfe“ gerufen hatte. Als bei ihnen niemand aufmachte, sind die beiden dann zur Nachbarwohnung (der vorher gehörten Zeugin) gegangen.
Sie sah nach dem Telefonat zum Fenster raus und sah 2 Leute wegrennen, die in ihrer Sprache Richtung Haus etwas schrieen.
Eine der Personen war sehr aufgeregt, die andere Person wollte nicht weggehen, sondern bleiben.

 

Auch hier stellte der Richter die Frage: Wie kann es sein, dass man nichts hört, wenn mit 15 Stichen jemand getötet wird? Die Zeugin erklärte, sie hätten sich versteckt.


Was sie so ängstigte? Die Geräusche, die Hilferufe.

Auch hier fragte der Richter, ob jemand die Zeugin einschüchtere: „Man hat den Eindruck, dass man in diesem Haus nichts mitbekommen will.“ Dies erklärte die Zeugin damit, dass sie sich gern fernhalte.

Auch dieser Zeugin gab der Richter noch einen Satz für ihr weiteres Leben mit: „ Ich hoffe für Sie, dass Sie nie in die Situation kommen, dass Sie Hilfe brauchen und die Ihnen verweigert wird.“


Der Staatsanwalt fragte dann die Zeugin, ob ihr Bruder ein besonders ängstlicher Mensch sei, der 5 Minuten an der Wohnungstür steht und sie zuhält. Dies bejahte die Zeugin.

 

Die Frage, ob sie Geräusche wie fallende Bomben gehört hätte, verneinte sie. Von anderen syrischen Familienmitgliedern will sie nichts mitbekommen haben.

 

Anschließend wurde ein syrischer Zeuge gehört, nämlich der Nachbar aus dem ersten Stock, der gleich als erstes erklärte, er wolle nicht aussagen, weil er mit den Angeklagten verwandt sei. Es stellte sich allerdings heraus, dass er nur weitläufig verschwägert ist, so dass ein

Zeugnisverweigerungsrecht nicht in Betracht kommt.

 

Die Ereignisse fasste der Zeuge knapp zusammen:

 

Er saß mit seiner Familie zu Hause und man sah fern. Dann hörte er Stimmen, wie ein Schrei und zog sich in sein Zimmer zurück. Als er aus dem Fenster schaute, sah er die Angeklagten, die aus dem Haus gingen. Mostafa habe geschrieen, und er selber hatte Angst.

 

Offenbar war nun die Geduld des Richters erschöpft und er stellte die Frage, ob denn in dem Haus alle Angst hatten, wenn mal ein lautes Wort fällt.
Befragt, ob es weiteren Kontakt zur Familie der Angeklagten gebe, insbesondere ob diese sagten, was er zu sagen habe und was nicht, verneinte der Zeuge.

 

Die weitere Befragung:

 

Richter: Kam der Schrei, den er anfangs hört, von Ramia?
Zeuge: Nein
Richter: Das haben Sie bei der Polizei anders gesagt.
Zeuge: Da hatte ich Angst. Ich komme aus Syrien, da hat man Angst, dass man gleich in Haft kommt.
Richter: Sie haben bei der Polizei gelogen?
Zeuge: Weiß ich nicht. Ich habe Mostafa, als er aus dem Haus kam, gefragt „Warum schreist Du?“, aber Mostafa ist weitergegangen.
Richter: Auch das haben Sie bei der Polizei anders gesagt. Danach führten die beiden ein Gespräch mit Ayman. Es soll gesagt worden sei „Geh und schlaf mit Deiner Mutter“.
Zeuge: Das habe ich nicht gesagt.
Richter: Dann hat Mostafa gesagt „Kümmere Dich um Deine eigenen Sachen und geh rein“.
Zeuge: Kann sein.

 

Im 2. Stock sei er dann Ayman begegnet, der ihm sagte, er solle hoch gehen und nach seinem Sohn schauen. Er sei dann hochgegangen, hätte aber die Leiche gesehen und sei dann sofort wieder runtergegangen. Weiter gefragt hätte er nicht. Er wusste auch nichts von Eheproblemen zwischen Ramia und Ayman; „ich mische mich in so was nicht ein“.

 

Richter: Ich gehe davon aus, dass Sie sehr genau wissen, warum Ramia sterben musste.
Zeuge: nein .
Richter: Welchen Grund kann es geben, dass ein Bruder seine Schwester tötet?
Zeuge: Weiß ich nicht, ich war nie in der Situation.
Richter: Wie lösen Sie Ihre Probleme? Wird üblicherweise ein Familienmitglied gefragt?
Zeuge: Wenn ich selber meine Probleme nicht lösen kann, vielleicht.
Richter: Wie hat Ramia in Deutschland gelebt? Traditionell oder westlich?
Zeuge: Ich habe keine Veränderung gemerkt, sie lebte wie in Syrien.

Die Befragung durch des Staatsanwalt:

StA: war in Ihrem Dorf Bürgerkrieg?
Zeuge: Das Dorf wurde bombardiert.
StA: Wer hat dort gekämpft?
Zeuge: die Regierungstruppen.
StA: Welche Gruppierungen gab es noch im Dorf? Auch Al Nusra oder der IS?
Zeuge: Weiß ich nicht.
StA: Sie haben doch dort gelebt!
Zeuge: Als ich da war, war das Assad.
StA: Von wann bis wann haben Sie dort gelebt?
Zeuge: Von der Geburt bis zum 2.12.12 (also 29 Jahre)
StA: Sie sind sicher, Al Nusra war nicht in Ihrem Dorf?
Zeuge: weiß ich nicht.
StA: War jemand von der Familie A. (die Angeklagten) Kämpfer?
Zeuge: weiß ich nicht.

Der Staatsanwalt zeigt daraufhin ein Foto, das Mostafa mit Bart, einer Waffe und vor einer schwarzen Fahne mit weißer arabischer Schrift zeigte.

StA: erkennen Sie die Fahne?
Zeuge: weiß ich nicht. Ich schwöre bei Gott, ich weiß es nicht.
StA: Sind Ihnen solche Waffen bekannt?
Zeuge: die gibt es beim Militärdienst.
StA: Wussten Sie, dass Mostafa einen Bart trug?
Zeuge: Weiß ich nicht.
StA: war Mostafa beim Militär?
Zeuge: Nein
StA: Wird in Ihrem Dorf Viehzucht betrieben? Wird geschlachtet?
Zeuge: ja
StA: wurde auch bei Familie A. geschlachtet?
Zeuge: normal, also Ziegen, Schafe.
StA: wie wird geschlachtet?
Zeuge: mit dem Messer
StA: was macht man da?
Zeuge: Das Messer wird geschärft, die 4 Beine der Tiere werden aneinander festgebunden, dann wird geschlachtet. Das Messer wird an den Hals angesetzt.

 

Der psychiatrische Sachverständige fragte dann noch, wie oft der Zeuge die Brüder in Deutschland gesehen hätte: sehr oft, jedes Wochenende. Ob es deutsche Kontakte gab? Ja, Mostafa spricht gut Deutsch, er hat auch deutsche Kollegen.

 

SV: ist Mostafa besonders religiös?
Zeuge: Er ist ein normaler Moslem, der seinen Pflichten nachkommt.
SV: was passiert in Syrien, wenn man ein Familienmitglied verrät?
Zeuge: Ich war nie in einer solchen Situation.

 

Anschließend erscheinen die Schwester von Ramia sowie ihr Ehemann, die beide von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Auch der nächste Zeuge hätte sehr gern von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, aber auch hier war die Verwandtschaft so weitläufig (Väter und Großväter waren Cousins), dass ein solches nicht in Betracht kommt.

 

Zu diesem Zeugen waren die Angeklagten am 7.1.16 gegen 23 Uhr gekommen und erzählten, dass sie ein Problem mit Ayman hatten, den sie geschlagen hatten. Über Ramia wurde gar nicht geredet. Sie hatten wegen des Streits mit Ayman Angst vor der Polizei und wirkten nervlich belastet.

Von Nacktfotos war dem Zeugen nichts bekannt; „ich hänge mich da nicht rein, das ist eine Sache zwischen Mann und Frau“.

 

Abschließend berichtete dann die Gerichtsmedizinerin von ihren Erkenntnissen, die wie folgt zusammenzufassen sind:

Ramia starb an dem starken Blutverlust, der eintrat, weil ihre Luftröhre durchtrennt worden war und dabei auch eine Arterie großzügig eröffnet worden war. Eine Rettung wäre wohl nicht mehr möglich gewesen. Gleichwohl hätte Ramia nach diesen ersten Verletzungen durchaus noch schreien können, weil eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit noch gegeben war.

 

Das ungeborene Kind war bereits 35 cm lang und wog mehr als 500 g; es starb an dem Sauerstoffmangel, der durch den ungeheuren Blutverlust eingetreten war.

 

Während des Vorbringens der Sachverständigen wurden Bilder auch der Leiche aus der Obduktionsmappe gezeigt. Hier zeigten sich die Brüder, insbesondere Mohammad, dann doch deutlich bewegt.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hanau, 08.09.2016
 
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