Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum fünften Prozesstag um die ermordete Arzu Özmen / 16. Mai 2012

Von RAin Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.

Die Verhandlung selber begann mit dem bereits von Kirers Verteidiger angekündigten Beweisantrag: Es solle die Fahrtstrecke vom Fundort der Leiche nach Hamburg in Augenschein genommen werden. Kirer sei sich sicher, dann den Tatort zu erkennen. Dort könne die Polizei dann die Patronenhülsen finden und die Einlassung der Geschwister dadurch verifizieren. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Der Richter meinte, man habe so viele Karten vorgelegt und mehrfach von allen Angeklagten zu hören bekommen, dass sich niemand an die genaue Autobahnabfahrt erinnern konnte, noch ob anschließend nach rechts oder links gefahren wurde, sodass überhaupt nicht erkennbar sei, wie sich dies nun plötzlich geändert haben könne.

Anschließend gab der schweigende, lediglich beständig grinsende Elvis über seine Verteidigerin eine Erklärung ab, wonach er sich der Einlassung seiner Geschwister anschloss, soweit sie den Tatablauf der Entführung betrafen. Keinem habe Arzus Lebenswandel  gefallen, insbesondere nahm die Familie Anstoß an Arzus  deutschem Freund. Sirin habe keine Ruhe gegeben und Arzu unbedingt zurückholen wollen. Ihm sei das egal gewesen, aber auf ihn höre ja doch keiner. Nachfragen zu der Einlassung wollte er dann nicht mehr beantworten.

Plädoyer des Staatsanwalts Ralf Vetter

Er fasste zunächst die bekannten Tatsachen über Arzus Leidensweg zusammen sowie die Bemühungen der Familie, Arzu nach ihrer Flucht zurückzuholen. Insbesondere auch die Tatsache, dass Sirin ihre Stellung bei der Stadt Detmold ausgenutzt hatte, um an Informationen zu kommen.

Nach Auffassung des Staatsanwalts wurde dann im Auto während der 50-minütigen Wartezeit vor Alex’ Wohnung ein Plan entwickelt, wie weiter zu verfahren sei. Unklar sei geblieben, ob tatsächlich ein Onkel in Hamburg aufgesucht werden sollte. Spätestens auf der Autobahn sei dann der Entschluss gefasst worden, Arzu zu töten. Man sei dann nach Großensee (das ist der Fundort der Leiche) gefahren und habe Arzu an Ort und Stelle hingerichtet und sie dort liegen gelassen.

Die Einlassung von Sirin sei zwar eine grandiose schauspielerische Leistung gewesen, aber an keine Stelle von Einsicht oder Reue geprägt. Zur Aufklärung habe sie wenig beigetragen. Sirins Darstellung von Arzu und ihrer eigenen Person sei von Zeugen widerlegt worden. Sirin war nicht die „liebende Schwester“, als die sie sich ausgab. Eine Zeugin hatte erklärt, dass Sirin ihre Schwester als Schlampe, Trinkerin und Drogensüchtige bezeichnete. Zeugen hatten erklärt, dass Arzu fast nie trank, und Sirin habe auch nicht allein nach Arzu gesucht, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Das einzige Bestreben ging dahin, Arzu in die Gewalt der Familie zurückzuholen und sie zu zwingen, die Beziehung zu Alex zu beenden. Ein Zurückbringen sei von Anfang an keine Option gewesen. Mehrfach habe Sirin gesagt, sie hätten nicht gewusst, was sie tun sollten. Die Tötung sei eine beschlossene Sache gewesen, nur die Details konnten noch nicht geplant werden, weil der Aufenthaltsort nicht bekannt war.

Die Darstellung der Tötung als Exzess von Osman sei nicht glaubwürdig. Es sei schon nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet ein Bruder Arzu begleitet habe, als diese austreten wollte. Besonders nicht in diesem Kulturkreis. Der angebliche Abtransport der Leiche sei widerlegt, denn dann hätten sich Blutspuren finden müssen. Warum hätte man die Leiche noch transportieren sollen, wenn man sich anschließend noch nicht einmal die Mühe macht, die Leiche zu verstecken?

Der Staatsanwalt beantragte für Osman, Sirin und Kirer „lebenslang“ wegen Mordes und Geiselnahme mit Todesfolge. Für Kemal und Elvis jeweils 11 Jahre wegen Geiselnahme mit Todesfolge.

Plädoyer von Sirins Verteidiger

Eines vorab: Die Verteidiger aller Geschwister versuchten in ihren Plädoyers Zweifel zu säen, und das Strafmaß zu senken. Sirins Verteidiger meinte, die Ausführungen des Staatsanwalts seien weitgehend spekulativ. Der Tatablauf bis nach Hamburg sei von Sirin ausführlich dargestellt worden. Sie sei kopflos und nicht berechnend, was der Annahme einer vorsätzlichen Tötung widerspricht. Vielleicht sei ja doch die Variante „Freilassung“ besprochen worden. Auf der Rast sei es dann zu dem „tragischen Geschehen“ gekommen, von dem Sirin nichts wusste. Sirin musste nicht damit rechnen, dass Osman so weit gehen würde. Sie habe auch nie aus einem Ehrgedanken heraus gehandelt, sondern sie wollte die Familie zusammenführen, über die schon so viel Leid „gekommen“ sei.

Sirin stehe nun vor den Trümmern ihrer Existenz. Eine Strafe von 7 Jahren sei daher angemessen. Auffällig in diesem Plädoyer ist auch wieder die Darstellung, dass Leid über die Familie gekommen ist. Das entspricht Sirins Benennung der Ereignisse als „Desaster“ – als ob es eine „Naturgewalt“ war.

Nicht verschweigen möchte ich zwei Wendungen, die Sirins Verteidiger benutzte und die wahrscheinlich mehr über die Tat und die Täter aussagen, als vom Verteidiger beabsichtigt: Sirin habe „mit allen Mitteln“ Arzu zurückholen wollen und Osman sei wohl übers Ziel „hinausgeschossen“.

Plädoyer von Kirers Verteidiger

Anschließend hielt Kirers Verteidiger sein Plädoyer, mit dem er der Staatsanwaltschaft vorwarf, es sei ihr nie um objektive Ermittlungen gegangen, sondern ausschließlich darum, den von Anfang an angenommenen „Ehrenmord“ zu beweisen. Es werde ein Plan unterstellt, von dem man noch nicht einmal wisse, wann und wie er geschlossen worden ist. Die Staatsanwaltschaft dramatisiere die Vorgeschichte.

Im Auto habe man friedlich zusammengesessen. Arzu hätte ja nur aus Detmold weggemusst. Und auf dem Waldweg habe Kirer eben nicht nur austreten wollen, sondern auch nachdenken wollen. Kirers Verteidiger sah nur Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Plädoyer von Kemals Verteidiger

Ein ziemlich vernünftiges Plädoyer hielt Kemals Verteidiger. Er gestand zu, dass Arzus Verhalten für die Familie unerträglich gewesen sei, man aber trotzdem Arzu als „geliebtes Kind“ nicht habe verlieren wollen. Außer Sirin habe aber keiner eine gesteigerte Aktivität entfaltet, was schon gegen eine Planung spreche. Auch die E-Mails, die voller Emotionen der unterschiedlichsten Art seien, sprächen gegen einen Plan.

Kemal habe ohnehin nur eine untergeordnete Rolle gespielt und galt als „weich“.
Sehr beachtlich war, dass Kemals Verteidiger einräumte, dass der Gedanke, dass ein Einzelner nichts zählt, mit unserer Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen sei. Die Würde des Menschen sei unantastbar und könne nicht der Familie untergeordnet werden, weshalb er auch nicht den untersten Strafrahmen fordere, sondern durchaus eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne, fordere.

Plädoyer von Osmans Verteidiger

Osmans Verteidiger gab sich alle Mühe, die von Osman gestandene Tat als Totschlag zu qualifizieren, was allein eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhindert hätte. Die Situation sei geprägt gewesen von Stress und Belastung, „es kam zum Konflikt“, als Arzu den Kopf bewegte, „kam es“ zum Schuss. Niedere Beweggründe seien nicht erkennbar. Osman war angespannt und wusste sich nicht anders zu helfen, er sei völlig erschöpft gewesen. Strafbar habe sich Osman wegen Totschlags und Geiselnahme gemacht. Angemessen sei daher eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren.

Plädoyer von Elvis’ Verteidigerin

Elvis’ Verteidigerin schoss, umgangssprachlich formuliert, den Vogel ab, als sie tatsächlich eine Bewährungsstrafe forderte. Keiner der Angeklagten habe mit etwas Schlimmen gerechnet. Elvis habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt, sei nur „so reingerutscht“. Die Angeklagten seien durch die Berichterstattung in den Medien bereits massiv belastet.

Das „letzte Wort“ der Angeklagten

Sirin blieb ihrem Stil als trauernde Schwester treu und hoffte, dass Arzu ihr verzeihen könne. Sie sei sich bewusst, dass sie fünf Existenzen zerstört habe, und bereue sich niemandem anvertraut zu haben.
Kirer bestätigte den Eindruck, den er während der ganzen Hauptverhandlung gemacht hatte – absolut uneinsichtig und selbstbezogen: „Mein Gesicht habe ich verloren, ich kann nirgendwo mehr auftauchen.“ Angeblich hätten die Geschwister den Tod der Schwester nicht gewollt. Das Ganze gipfelte dann in der Forderung an das Gericht, die Angeklagten nicht nach der Öffentlichkeit zu bestrafen, sondern nach dem Strafgesetzbuch.

Kemal sagte nur, dass es ihm leid tue

Osman tat wahrscheinlich sogar einigen Zuschauern leid. Er erweckte vom zweiten Verhandlungstag an den Eindruck, als werde ihm immer klarer, in welche Situation er sich da hineingeritten hat, als er die Tat auf sich nahm. Sein Schluchzen, dass es ihm leid täte, war jedenfalls deutlich echter als die Versuche von Sirin, ebenfalls Trauer zu zeigen. Elvis meinte, er habe nie gedacht, dass so etwas Schreckliches „dabei herauskäme“.

Das Urteil

Nach zweistündiger Pause wurde das Urteil verkündet. Bemerkenswert, dass Elvis noch breiter grinste als in den Tagen davor und auch Kemal recht leger in den Gerichtssaal kam.

Im Namen des Volkes wurde dann folgendes Urteil verkündet:

Osman erhielt wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sirin und Kirer wegen Geiselnahme und Beihilfe zum Mord jeweils 10 Jahre, Kemal und Elvis wegen Geiselnahme jeweils 5 Jahre und 6 Monate.

Der Richter lieferte dann eine Begründung, die frei war von jeglichem Relativieren. Ganz klar fiel der Begriff „Ehrenmord“. Arzu sei von ihrem Bruder hingerichtet worden, es sei ein Mord mit Ansage gewesen. Arzu habe, als sie sich verliebte, gegen Regeln verstoßen, die wir nicht kennen und nicht verstehen.

Sie sei von der Familie geschlagen, gezüchtigt und verstoßen worden, und als man sie dann gefunden habe, wurde sie entführt und ermordet. „Dass so etwas neben uns passiert – man muss ich nicht wundern, dass dann das Medieninteresse so groß ist.“

Es handele sich um einen Ehrenmord, ein Mädchen, das nur glücklich werden wollte, wollte man nicht sehen. Die Familie konnte es nicht ertragen, mit diesem Zustand zu leben. Es sei zu keinem Zeitpunkt darum gegangen, nur mit Arzu zu reden. Sie hatte schon eine neue Identität und wollte mit der Familie nichts mehr zu tun haben.

Der Richter bezeichnete es ausdrücklich als gut, dass es die Medien und die Öffentlichkeit gibt, um in die Bevölkerung zu tragen, dass unsere Justiz die Taten, die Arzu erdulden musste, ahndet. Es sei keine Familienangelegenheit. Die Tatsachen sprächen eine deutlich andere Sprache.

Sirin habe sich als „hinterhältig freundlich“ herausgestellt. Sie habe so getan, als setze sie sich für ihre Schwester ein, hatte dann aber gedroht. Auch abgehörte Telefonate sprächen eine andere Sprache: „Ich ficke Dein Blut, die ist anders, die ist nicht von uns.“ Arzu war der Schmutzfleck der Familie.

Der Sachverständige Kizilhan habe den Druck ,der in und auf diesen Familien laste, überdeutlich und mit verständlichen Worten geschildert.

Die Familie habe nach antiquierten Traditionen gelebt. Als man der Familie Müller von dem Schwangerschaftstest, den man angeblich bei Arzu gefunden hatte, erzählte, konnten diese überhaupt kein Drama darin erkennen.

Die Geschwister hätten gedacht, sie müssten das Leid der Eltern lindern. Sirin sei die treibende Kraft in der Anfangsphase gewesen, aber es sei nicht darum gegangen, Arzu „den Kopf zu waschen“. Die von ihr erstattete Strafanzeige gegen den Vater und Osman war letztlich ihr Todesurteil.

Die Familie sei schon auf den Ehrverlust angesprochen worden. Also solle sich auch keiner wunder, wenn der Begriff „Ehrenmord“ gebraucht wird.

Man werde sich in einem derartigen Prozess der Begrenztheit der Möglichkeiten, die Wahrheit herauszufinden, bewusst. Es sei allerdings nicht Aufgabe des Gerichts, die Einlassung der Angeklagten zu widerlegen.

Sirin hätte beständig die Fäden in der Hand gehabt und sei regelmäßig die treibende Kraft gewesen, auch bei der Entführung. Es sei völlig unglaubhaft, dass sie danach nur noch unbeteiligt im Auto gesessen haben will. Die Angeklagten hätten beständig gemauert, man habe das Gefühl, das man alles nicht glauben könne.

Die Tatschilderung selber sei eine reine Märchenerzählung gewesen, eine Erzählung, die niemand glauben könne. Arzu sei von Osman schon früher so heftig vertrimmt worden, dass sie sicher keine „dicke Lippe“ riskiert hätte und ihn beschimpft hätte. Unglaubhaft sei auch, dass Osman alles allein gemacht hätte.

Allerdings könne man nur das verurteilen, was nachweisbar ist – dies sei bei Kirer und Sirin keine Mittäterschaft. Sie hätten aber mindestens psychische und moralische Unterstützung geleistet.

Arzu wurde ermordet, weil sie ein freies Leben führen wollte – dies muss erhebliche Strafen nach sich ziehen. Die Angeklagten kennen unserer Rechtsordnung und können sich bestimmt keinen „Kulturbonus“ erhoffen.

Wer das Urteil als zu hart empfinde, der sollte sich noch einmal die Lichtbilder von Arzu ansehen. Wer versuche, sich rauszureden oder meint, sich wegen der Öffentlichkeit nicht mehr sehen lassen zu können, der sollte sich klarmache, um was für eine Lappalie es sich handele, wohingegen Arzu tot sei.

Wenn gejammert wird, dass die jüngeren Geschwister in der Schule gehänselt werden, so ist dies nicht die Schuld der Lehrer, sondern die angeklagten Geschwister haben ihnen dies eingebrockt.

Auch der jesidischen Glaubensgemeinschaft habe man keinen Gefallen getan. Die Öffentlichkeit hätte sich gewünscht, dass diese sich deutlicher abgrenzt gegen diese Tat. Jegliches Selbstmitleid der Angeklagten sei völlig unangebracht.

Der Richter äußerte dann noch den Wunsch, dass die Angeklagten in der Haft hoffentlich zur Einsicht kommen würden. „Wer immer wegläuft, wird seine Taten nicht verarbeiten können.“

Der Haftbefehl für Elvis wurde außer Vollzug gesetzt. Er und Kemal konnten das Gericht verlassen. Elvis tat dies mit einem derartig breiten Grinsen, dass sich sämtliche Kameraleute ärgerten, dass sie ihn wohl verpixeln müssen. Selten konnte man wohl einen verurteilten Straftäter mit so fröhlicher Miene aus dem Gericht gehen sehen, der dann wohlwollend von den Angehörigen (übrigens auch die Angehörigen von Arzu) empfangen und begleitet wurde. Man hatte den Eindruck als feierten sie einen Helden und den Sieg über das System.

Dem Richter gebührt der Dank, dass er sich so deutlich und direkt geäußert hat. Der Begriff „Ehrenmord“ fiel in der Tat mehrfach.

Bleibt zu wünschen, dass dieses Urteil bei dem einen oder anderen Betroffenen zum Nachdenken führt. Es möge die Väter stärken, die versuchen, sich gegenüber der patriarchalischen Gesellschaft durchzusetzen, und ihren Töchtern ein selbstbestimmtes Leben erlauben. Das entgegengesetzte Verhalten wird von unserer Rechtsordnung geächtet, das hat das Gericht mit diesem Urteil deutlich zum Ausdruck gebracht.

Bedrohliche Ereignisse nach dem Gerichtsurteil

Die 1. Vorsitzende von peri e.V., Serap Cileli, die bereits seit Jahren unter Staatsschutz steht, wurde im Anschluss der Gerichtsverhandlung einer bedrohlichen Situation ausgesetzt: Nach dem Gerichtsurteil gab Serap Cileli einige Interviews, was die Aufmerksamkeit der anwesenden Verwandten und Freunde der Familie Özmen auslöste. Sie erkannten Serap Cileli und wussten um ihre stetigen Bemühungen in dem Fall Arzu Özmen. Sie fingen an wild zu gestikulieren und immer wieder auf sie zu deuten. Ihre Körpersprache war eindeutig aggressiv und angespannt. Einige Männer aus dieser Gruppe fingen an, sie und ihre Begleitung auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Dabei telefonierten sie immer wieder und beobachten ihre Bewegungen. Einer von ihnen näherte sich Serap Cileli in einer bedrohlichen Körperhaltung. Daraufhin wurde sie sofort von ihren Begleitern fortgebracht. Die Männer wurden von uns fotografiert. Die Bilder und detaillierte Angaben zum Hergang wurden den zuständigen Kriminalbeamten weitergeleitet.

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Detmold, 17. Mai 2012

 

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