Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. / 25. Juni 2013

Am heutigen Gerichtstermin zum Mord an Iptehal Z. waren der Sohn und die Tochter des angeklagten Onkels Hussain vorgeladen. Diese waren am Morgen aus Finnland angereist und bekundeten nach der Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht, dass sie zur Aussage bereit seien. Interessant waren die erstmaligen Beschreibungen der Familie durch Familienmitglieder, die ihr bizarres Verständnis von „Familie“ skizzierten.

Die inzwischen 26-jährige Tochter von Hussain war früher mit Nabil, dem Bruder von Iptehal verheiratet. Sie war also Iptehals Cousine und Schwägerin zugleich. Die junge Frau erklärte vor Gericht, dass ihr Ex-Ehemann, Nabil, nach Iptehals Ermordung gesagt haben soll, dass Hüsain, also der Bruder von Iptehal, der Mörder sei. Da Iptehals Familie allerdings wusste, dass der Onkel Hussain in Syrien ohnehin bereits im Gefängnis saß, habe man beschlossen ihm die Tat in die Schuhe zu schieben. Dieser würde nämlich ohnehin nicht mehr aus der syrischen Haft freikommen, nahm die Familie von Iptehal an. 

Der Staatsanwalt erkundigte sich dann, ob die Zeugin eigentlich nie nachgefragt habe, warum Iptehals Familie den Vater beschuldigte. Nein, sie lebe ja in Finnland. Sie habe auch bei Telefonaten nie gefragt, was mit Iptehal passiert war. Sie hätte nur gewusst, dass man sie tot aufgefunden hatte. Während der Haft in Syrien habe sie auch nie mit ihrem Vater gesprochen, lediglich die Mutter hätte mit ihm telefoniert. Über diese Telefonate hätte die Mutter allerdings nie mit den Kindern gesprochen. Die Eltern würden über ihre Angelegenheiten nicht mit den Kindern reden und sie habe auch nicht nachgefragt, weil sie sich nicht die in die Dinge der Eltern einmische. Sie wisse nur, er sei unschuldig. Warum er aber in Syrien in Haft saß, konnte die Zeugin nicht erklären.

Der Plan ihren Vater als Sündenbock zu benutzen sei auch letztlich ihr Grund gewesen, weswegen sie sich von Nabil habe scheiden lassen, so die 26-Jährige im Zeugenstand. Ihr Ex-Ehemann habe von ihr verlangt zu lügen und ihren eigenen Vater zu verraten.

Hinsichtlich der Ermordung von Iptehal zeigte sich die junge Frau ahnungslos. Sie wisse nicht, warum sie sterben musste. Einzig über die Unzufriedenheit ihrer Familie wegen Iptehals Verhältnis zu einem Türken hätte sie Bescheid gewusst. Die Familie haben sie auch zur Trennung gezwungen. Auf die nachvollziehbare Frage des Gerichts, ob sie denn nicht nachgefragt habe, erwiderte die Zeugin nur, dass sie andere nicht gern ausfrage. Außerdem habe Nabil ihr gedroht den Kindern etwas anzutun, wenn sie zu viele Fragen stellt.

Das Verhältnis der beiden Familien zueinander beschrieb die Tochter des Angeklagten als gut. Das Gericht hakte nach und forderte die Zeugin auf ihre pauschale Umschreibung „gut“ genauer zu erläutern. Sie konnte oder wollte die Frage nicht direkt beantworten und so blieb es bei ihrer Aussage: „Telefonate und so, ganz normal eben“. Die Zeugin berichtete von einem Angebot ihres Vaters an Iptehal. Dieser hätte sie eingeladen nach Finnland zu reisen, damit man ihr dort einen geeigneten Mann findet. Das sei etwa im Jahr 2006 gewesen, also 2 Jahre vor dem Mord.

Sie selber sei mit ihrer eigenen Eheschließung im November 2005 nach Deutschland gekommen. Hier habe ihr Vater sie zweimal besucht. Nach dem 2. Besuch sei sie mit ihrem Vater und ihrem Ex-Mann nach Finnland gegangen, weil sie sich in Deutschland nicht wohlgefühlt hätte.

Die Kinder wissen (angeblich) kaum etwas über ihren Vater

Das Gericht bat die Zeugin um eine Persönlichkeitsbeschreibung des Vaters (Hussain), die die Zeugin erstaunlicherweise mit der Feststellung begann: „wir dürfen heiraten, wen wir wollen. Mein Vater ist da nicht so streng. Eine Schwester hat einen Afghanen geheiratet und eine andere einen Kurden.“

Das Gericht fragte dann nach dem Lebenslauf des Vaters, von dem die Zeugin allerdings keine Ahnung hatte. Sie wusste nicht, welche Schulbildung er hatte und was er in Syrien arbeitete. Der Vater habe wohl seit seinem 10. Lebensjahr für einen Onkel in Syrien gearbeitet. Nach Finnland sei man dann gegangen, weil das Leben in Syrien nicht so gut war, also wegen der Finanzen und der allgemeinen politischen Lage. In Finnland habe der Vater dann zunächst als Autohändler gearbeitet, später als Betreiber eines Restaurants.

Nachdem Hussain das Restaurant wieder verkaufte, sei er danach zunächst nicht tätig gewesen, bis er nach Großbritannien ging – wahrscheinlich nach Manchester. Was er dort gemacht hatte, wusste die Zeugin nicht. Das Gericht befragte die 26-Jährige, ob sie noch viel Kontakt zu ihrem Vater hatte. Sie wiegelte die Frage ab und gab an, dass sie hin und wieder miteinander telefonierten. Die Frage nach wechselseitigen Besuchen wurde verneint. Die Richterin fragte etwas skeptisch nach, woher denn die Zeugin Kenntnisse über das Verhältnis des Vaters zu Iptehals Familie hätte, wenn sie so wenig Kontakt hatten. Diese Fragte konnte die Zeugin nicht befriedigend beantworten. 

Es seien keine besonderen Geschehnisse mit dem Vater vorgefallen. Er sei ein guter Vater gewesen, so die Zeugin.

Die Familien verlobten ihre Kinder bereits mit 12 Jahren

Das Gericht fragte nach der ungewöhnlichen Konstellation, dass zwei Kinder aus Iptehals Familie mit zwei Kindern aus Hussains Familie verheiratet waren. Die Richterin wollte wissen, ob das ein Zufall war. Die junge Frau erklärte, dass sie in Deutschland geheiratet hätten. Sie sei mit Nabil 3 Jahre lang verlobt gewesen. Allerdings hatte sie Nabil vor der Verlobung nicht häufig getroffen. In der Verlobungszeit selbst hätte man nur hin und wieder telefoniert.

Die berechtigterweise etwas erstaunte Nachfrage, ob die Heirat der freie Wille der Zeugin war, wurde von dieser bejaht. Obwohl sie ihn kaum kannte, beschrieb sie als einen guten Mann. Nabil und sie verlobten sich, als die Zeugin erst 15 Jahre alt war. Sie wiederholte immer wieder, dass es ihre eigene Entscheidung gewesen war Nabil zu heiraten.
 
Nach der Verlobung sei sie zurück nach Finnland gegangen und habe ihn dann 3 Jahre später geheiratet. Nach der Heirat sei sie mit Nabil zusammengezogen. Der Bruder der Zeugin habe die jüngere Schwester von Iptehal, Diana, am gleichen Tag geheiratet wie sie Nabil. Man habe eine Doppelhochzeit gefeiert. Der Bruder sei bei der Hochzeit 20 Jahre alt gewesen und Diana etwa 16 Jahre. Diana war zum Zeitpunkt ihrer Verlobung erst 12 Jahre jung. Die Richterin war erstaunt und fragte, wie diese Entscheidung zustande kam. Ihr Bruder sei einfach nach Deutschland gefahren und habe sich mit der erst 12-Jährigen verlobt.

Dann platzte es aus der Zeugin heraus „Warum werde ich so viel zum Heiraten gefragt?“ Die sehr logische Antwort der Richterin war: „Sie haben damit angefangen.“

Dann wollte das Gericht es genauer wissen und fragte, wie die anderen Geschwister ihre Ehepartner kennenlernten. Die eine Schwester hätte ihren afghanischen Mann schon in der Schule kennengelernt und sei jetzt seit 2 Jahren mit ihm verheiratet. Der kurdische Ehemann der anderen Schwester sei nach Finnland gekommen, die Schwester dort getroffen und sie hätten dann vor ca. 1 Jahr geheiratet.

Die Frage, ob der Vater bei den Hochzeiten dabei gewesen sei, bejahrte die Zeugin. Die Richterin hakte nach, dass der Vater zu diesem Zeitpunkt doch in Syrien im Gefängnis saß. Die Hochzeiten hätten in Syrien stattgefunden, erwiderte die Zeugin. „Also hatte der Vater Ausgang?“, bohrte das Gericht nach. Daraufhin revidierte die Zeugin ihre Aussage und sagte, dass der Vater doch nicht dabei gewesen war.

Nicht streng muslimisch, aber Christen sind Tabu

Die religiöse Einstellung des angeklagten Hussain sei nicht sonderlich streng, so die Tochter. Sie hätte auch kein Kopftuch tragen müssen. Die junge Frau betonte allerdings: „Wir wollen keine Christen heiraten, das ist uns wichtig“. „Wir möchten nur keine Christen“, wiederholte die Zeugin mit einem Ekel in der Stimme. Dem Vater sei es nur wichtig gewesen, dass die Ehepartner Muslime sind. Ansonsten sei ihr Vater Hussain sehr liberal gewesen, sonst hätte sie sich ja bedecken müssen. Und wenn sie sich geweigert hätte zu heiraten, wäre auch nichts passiert, gab sie zu Protokoll. 

Der Verteidiger von Iptehals Mutter befragte die Zeugin noch mal zu ihrer Aussage zur Heirat mit Christen. Die Zeugin bestätigte die Nachfrage erneut mit einem Ekel wie zuvor: „Niemals“. Auf die Rückfrage der Verteidigerin, ob sie der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam angehöre, fragte die Zeugin zurück: „Was ist das?“. Nach der Aufklärung bejahte sie das.

Die anschließende Befragung durch die Verteidigerin des angeklagten Hussein bezog sich im Wesentlichen auf das Heiratsverhalten der Familie der Zeugin. Die Fragen und Antworten werden im Folgenden direkt wiedergegeben.

Wie alt war die eine Schwester bei der Heirat? –  Weiß ich nicht.

Wie alt ist sie jetzt? – 19 Jahre.

Wann hat sie geheiratet? – 2010.

Wie lange kannte sie ihren afghanischen Mann zuvor? – 4 Jahre.

Wie alt war die andere Schwester bei der Hochzeit? – Weiß ich nicht.

Wie alt ist sie jetzt? – Weiß ich nicht.

Wie lange ist die verheiratet? – Jetzt ein Jahr, sie hat einen Sohn und ist wieder schwanger.

Es gibt noch eine Schwester, wie alt ist die? – 24 Jahre.

Sie ist geschieden. Wo lebt sie? – In Finnland.

Hat sie Kinder? – Zwei.

Gibt es zu ihr noch Kontakt? – Ja.

Warum ist die Schwester geschieden? – Weiß ich nicht, ist nicht meine Angelegenheit.

Wie oft waren Sie selbst in Deutschland? – 2 oder 3 mal.

Vor oder nach der Verlobung mit Nabil? – Vorher nie.

Warum ist es besser, wenn man früh heiratet? – Dann werden die Kinder mit einem groß.

„Sie wollten meinen Vater als Sündenbock missbrauchen“

Nach der Einlassung von Hussains Tochter wurde sein Sohn Nazir befragt, der ebenfalls bereit zur Aussage war. Auch er wurde nach dem Kontakt zwischen den Familien gefragt. Der sei normal gewesen, man habe sich besucht und telefoniert, so der Mann. Nach dem Tod von Iptehal habe sich das dann geändert, weil die Familie seinen Vater fälschlicherweise beschuldigt habe. Das Verhältnis sei dann so schlecht geworden, dass er sich von seiner Cousine habe scheiden lassen. Sie hätte zu ihrer Familie gehalten und sei ihm gegenüber unloyal gewesen.

Das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater beschrieb er als ganz normal: „Wie Onkel und Nichte halt“. Beim Tod von Iptehals Vater seien weder er noch sein Vater bei der Beerdigung gewesen. Er wisse aber nicht, warum. Das habe aber das Verhältnis der Familien nicht getrübt. Auch das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater habe sich nicht geändert.

Die Lebensverhältnisse von Iptehal zu ihrer eigenen Familie seien normal gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass Iptehal immerhin in ein Frauenhaus geflohen sei – davon wisse er nichts.

Das Gericht fragte dann auch diesen Zeugen nach seiner Heirat:

Wie alt waren Sie bei Ihrer Heirat? –  Etwa 20 Jahre.

Und Ihre Frau? – Etwa 17.

Wie lange kannten Sie sich vorher? – 4-5 Jahre.

Wie lange waren Sie beide verlobt? – 3 Jahre.

Die Richterin wollte anschließend noch wissen, wie die Entscheidung zur Heirat getroffen wurde. „Wie das halt so ist, man hat sich verliebt“, erwiderte Nazir. Die Initiative sei von ihm ausgegangen. Er habe seine Verlobte oft in den Ferien besucht. Dann habe er bei ihrer Familie gewohnt. Geheiratet habe man am gleichen Tag wie die Schwester, nach der Hochzeit sei er dann mit seiner Frau nach Finnland gegangen.

Das Gericht bat den Zeugen dann um eine Beschreibung seines Vaters. Nazir beschrieb ihn als sehr familiär, familienorientiert, warmherzig und umgänglich. Er sei ein liberaler Moslem und hätte die Kinder nicht in eine Koranschule gezwungen.

Der Vater sei bei der Heirat seiner Töchter in Syrien im Gefängnis gewesen. Der Grund für die Haft sei auch ihm unbekannt. Das könnte wegen der Proteste gewesen sein, spekulierte der Zeuge.

Bei den weiteren Fragen nach dem Lebenslauf des Vaters zeigte sich, dass auch sein Sohn weitgehend ahnungslos war. In der Zeit, in der der Vater in Großbritannien lebte, habe man ihn dort nicht besucht und er sei auch nicht in Finnland gewesen. Als der Vater in Finnland im Gefängnis saß, habe er ihn einmal besucht. Der Vater habe da gesagt, dass er nach Deutschland gehen werde, um das Missverständnis auszuräumen. Der Vater habe sich stellen wollen, weil er die Verurteilung von Ezzedin auf seinem Gewissen habe und er klarstellen wollte, dass Hüsein der wahre Täter sei. Iptehals Familie hätte das gewusst, aber sie hätten beschlossen seinen Vater zu opfern.

Einen Grund für Iptehals Ermordung konnte der Zeuge nicht nennen, es gebe ja immer mehrere Gründe.

„Hüsein ist weit überdurchschnittlich beeinflussbar“

Abschließend erstattete dann der Sachverständige sein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit von Iptehals Bruder Hüsein. Diesen habe er am 10.Juni 2013 mehr als 6 Stunden besucht und neben einer Anamnese mehrere Tests durchgeführt.

Hüsein wurde in Schwerte geboren und besuchte dort einen Kindergarten. Wegen Sprachproblemen wurde er erst mit 7 Jahren eingeschult, weil in der Familie nur arabisch gesprochen wird. Er hat einen Hauptschulabschluss. Nach der Schule machte er mehrere Praktika und war bei seiner Verhaftung im 1. Ausbildungsjahr.

Er habe keine Freunde, auch in der JVA sei er isoliert, so der Gutachter. Wenn er mal Freunde gehabt hätte, hätten diese ihn immer enttäuscht. Seit 5 Jahren hat er eine Freundin, die er auch heiraten wolle. Die Religion würde für ihn keine große Rolle spielen. Nach der Inhaftierung habe er aber zum Glauben gefunden und bete jetzt 5x täglich. Für die Familie habe der Glauben allerdings eine geringe Bedeutung gehabt.

Die körperliche Konstitution sei unauffällig, es seien keine hirnorganischen Besonderheiten festzustellen.
 
Hüsein sei verkrampft und introvertiert. Auffällig war gewesen, dass während der gesamten Hauptverhandlung bis zum Explorationsgespräch kein Blickkontakt zwischen Hüsein und dem Sachverständigen zustande kam. Dies ist wohl auf seine Anspannung während der Hauptverhandlung zurückzuführen, denn er wirkte sonst eher devot und ratlos.

Hüsein sei durchschnittlich intelligent. Es fehle ihm an Durchsetzungsvermögen und er habe Abgrenzungsprobleme. Er beschäftige sich viel mit sich selber und habe ein selbstunsicheres Gesamtbild. Er sei weit überdurchschnittlich beeinflussbar. „Glück“, „Pech“ und „Schicksal“ hätten für ihn eine hohe Wertigkeit.

Eigene Wertvorstellungen habe er kaum, er sei auf äußere Strukturen angewiesen und erfahre Steuerung von außen. Lebenszufriedenheit und Leistungsbereitschaft seien unterdurchschnittlich ausgeprägt. Er verfüge über eine geringe Stressimmunität, habe eine vorsichtige, misstrauische Grundhaltung und eine niedrige Lebenstüchtigkeit. Es handele sich aber nicht um eine dissoziale Persönlichkeit.
 
Einsichtsfähigkeit sei bei ihm vorhanden, allerdings ließe eine Gesamtschau aller Aspekte seiner Persönlichkeit (hilflose Anteile, misstrauische Anteile) auf eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung schließen.

Damit endete der heutige Verhandlungstag.

Das Verfahren wird am 27.6.13 fortgesetzt

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hagen, 25.6.2013
 

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