Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. / 3. Mai 2013

Peri e.V. war wieder vor Ort, um den Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. zu dokumentieren. Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen Verhandlungstag erneut niedergeschrieben und stieß auf interessante und erschreckende Zeugenaussagen.

Um das nähere Umfeld der Familie zu beleuchten, wurde der Vermieter der Familie von Iptehal in den Zeugenstand gerufen. Der Zeuge lobte die Familie in den höchsten Tönen und beschrieb sie als eine sehr ordentliche Familie. Es könne nur Positives berichten, da es niemals zu Beschwerden gekommen sei. Der Vermieter verwies auf die die besonders religiöse Stellung des Großvaters in der islamischen Gemeinde, der als »Schlichter« tätig war und dessen Ratschläge hoch angesehen waren.

Weiterhin berichtete der Zeuge von einem Treffen von Iptehals Familie mit der Familie ihres damaligen Ehemannes. Bei dieser Begegnung seien insgesamt 14 Männer anwesend gewesen. Die Frauen hätten sich während der gesamten »Verhandlungen« in einem anderen Raum aufgehalten, so auch Iptehals Mutter. Diese Zusammenkunft hätte im Resultat eine Übereinkunft ergeben, in der die Ehe von Iptehal mit ihrem türkischen Mann akzeptiert wurde.

Dies nahm der Verteidiger zum Anlass, um zu vorzubringen, dass die Beteiligung der Mutter laut dieser Aussage abwegig sei. Sie hätte demnach nie an irgendeiner Form eines »Familienrats« teilgenommen und wäre schon gar nicht an der Entscheidung beteiligt gewesen, Iptehal zu ermorden.

Ein Ehrenmord ist eine Familiensache

Im Anschluss daran wurden zwei türkischstämmige Zeugen gehört, die einen gewissen Einblick in die Denkweise der traditionellen Milieus gewährten.

Bei dem ersten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der sich als Bekannten von Iptehals Vater und Freund ihres Bruders Nabil bezeichnete. Iptehal selbst habe er nicht gekannt. Auf die Frage, ob er sich noch an seine Polizeiangaben erinnere, antwortete der Zeuge mit einem »Nein« und betonte, dass er niemals mit den Behörden gesprochen habe. Ihm wurde daraufhin vorgehalten, was er dennoch gegenüber der Polizei äußerte: In Schwerte würde das Gerücht die Runde machen, es habe sich um einen Ehrenmord gehandelt. Der Zeuge bestätigte diese Aussage von ihm, aber betonte ausdrücklich, dass ihn das alles nicht interessiert hätte.

Auf diese Äußerung reagierte die Richterin dann doch fassungslos: »Der Mord an der Schwester eines Freundes interessiert Sie nicht?« Darauf erwiderte der Mann: »Nein, das sah für mich nach einer Familiensache aus.« An diesem Punkt hakte das Gericht erneut nach und fragte, warum er denn meine, es habe sich um eine Familiensache gehandelt. Völlig abgeklärt gab der Mann an, es habe sich nicht um seine Familie gehandelt. Was in anderen Familien geschieht, würde ihn nicht interessieren. Für den Zeugen stand offenkundig außer Frage, dass die Tötung von Iptehal ausschließlich eine Familiensache sei, die nichts und niemanden sonst etwa anginge.

Man fragt sich ja doch, was in einem Menschen vorgeht, für den die Tötung der Schwester eines Freundes eine reine »Familienangelegenheit« ist.

Der Zeuge wurde anschließend noch damit konfrontiert, dass er der Polizei gesagt habe, er habe Iptehals Mutter und die Schwestern kurz nach dem Mord der Stadt getroffen und sie hätten keinerlei Trauer gezeigt. An diese Aussage und an diesen Sachverhalt konnte sich der Zeuge dann doch nicht mehr erinnern.

»Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht worden«

Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der angab, Iptehal nur flüchtig gekannt zu haben. Insofern wisse er überhaupt nicht, was er hier solle und protestierte: »Nur weil ich ihr Mal Hallo gesagt habe, sitze ich jetzt hier.«

Auch als das Gericht ihn darauf hinwies, dass er als Zeuge die ihm gestellten Fragen zu beantworten habe und nicht seinerseits die Frage stellt, welchen Zweck das Gericht damit verfolge, dauerte es eine ganze Weile, bis dieser er begriff, dass man sich nicht in einer Gerichtsshow eines Privatsenders befand. Der Auftritt dieses Zeugen veranlasste jedenfalls den angeklagten Bruder von Iptehal, der ohnehin immer recht fröhlich auf seinem Platz auf der Anklagebank sitzt, sich ordentlich zu amüsieren.

Nachdem das Gericht mehrfach nachgefragt hatte, warum der Zeuge ursprünglich bei der Polizei keine Aussage machen wollte, platze es plötzlich aus ihm heraus: »Die Frau ist für nix umgebracht worden. Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht worden.« Er habe bei der Polizei nicht aussagen wollen, damit man ihn nicht für einen V-Mann hielte.

»Araber und Türken mögen sich nicht«

Das Gericht fragte nun weiter, der Zeuge solle mal gesagt haben, Araber und Türken mögen sich nicht. Ob dies so sei. Der Zeuge bestätigte das und begründet es damit, das habe etwas mit dem Osmanischen Reich zu tun. Auf den Vorhalt des Gerichts, er solle bei der Polizei gesagt haben, die Araber mögen die Türken nicht, weil die Türken in den Augen der Araber nicht genug nach dem Koran lebten, sagte der Zeuge: »Ja, ist so.« Das Gericht fragte dann nach, ob Iptehal etwas mit Türken zu tun gehabt hätte. Der Zeuge verwies auf den türkischen Ehemann von Iptehal, wegen dem es Ärger zwischen ihr und ihrer Familie gegeben habe.

Anschließend platzte es wieder aus dem Zeugen heraus: Der 31. August 2008 sei ohnehin vorerst der letzte Tag gewesen, an dem man Iptehal hätte umbringen können. Der nächste Tag sei nämlich Ramadan gewesen, und da dürfe man niemanden umbringen. Das ginge üblicherweise so, dass der Familienrat sich zusammensetzt und der Älteste entscheidet, was zu machen ist. Vor so einem Mord werde der Rat abgehalten, dann werde gebetet und dann werde nach Hisbollah-Art umgebracht. Auf die erstaunte Nachfrage des Gerichts, was denn damit gemeint sei, meinte der Zeuge nur: »Mittelalterlich eben.«

Die Verteidigung befragte den Zeugen dann, woher er seine Erkenntnisse habe: »Aus dem türkischen Fernsehen, das sieht jeder, das ist die Wahrheit.«

Sich selber bezeichnete der Zeuge mal als Atheisten, mal als Moslem, wusste aber nichts von irgendwelchen islamischen Rechtsschulen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wohl seine Angabe, er sei Atheist, am ehesten der Realität entspricht, zumindest empfindet er sich selber sicher nicht als Moslem.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Mai 2013.

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hagen, 3.05.2013
 

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