Gerichtsbeobachtungen von peri e.V. zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. / 23. April 2013

Peri e.V. war wieder vor Ort, um den Ehrenmord-Prozess Iptehal zu dokumentieren. Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen Verhandlungstag erneut niedergeschrieben.

Der fünfte Verhandlungstag begann mit dem Hinweis der Verteidiger der angeklagten Mutter, dass ihr Vater (gleichzeitig Vater eines weiteren Angeklagten und Großvater des angeklagten Bruders von Iptehal) vor einigen Tage verstorben sei und die Angeklagte infolge ihrer Trauer der Verhandlung wohl kaum folgen könne. Die Richter brachten ihr Beileid zum Ausdruck, verwiesen aber darauf, dass heute ohnehin nur ein eingeschränktes Programm erfolgen werde, so dass man davon ausgehen könne, dass die Angeklagte das schaffen werde.
 
Die Verhandlung begann dann mit Erklärungen der Verteidigung zu den Zeugenaussagen am vergangenen Dienstag: Die Leiterin des Frauenhauses hatte erklärt, dass man die Erzählungen der Frauen, die aufgenommen werden, nicht überprüfe. Äußere Verletzungen seien nicht erkennbar gewesen. Iptehal habe von Angst vor Männern, insbesondere Onkel und Brüder, gesprochen.  Bezüglich der Mutter sei nur die Rede von "Spannungen" gewesen.

Der Unterschied zwischen Schein und Sein

Auch die Freundin von Iptehal habe nur von einem ambivalenten Verhältnis zur Mutter berichtet. Diese Freundin habe sich bei der Mutter immer willkommen gefühlt. Iptehal sei ja sogar mit ihrer Mutter einkaufen gewesen. Die Unterschiede zwischen den Schwestern seien geringfügig gewesen, so die Verteidigung. 

Allerdings sind die Unterschiede sehr wohl erheblich: Iptehal wollte immer ein selbstbestimmtes Leben führen, einen eigenen Beruf ergreifen, mit Freunden treffe und feiern. Die Schwestern hingegen mögen sie noch so "westlich modern" gekleidet sein, führen offensichtlich ein Leben nach den Vorgaben der Familie: Ausgang nur in familiärer Begleitung, ein Leben im Sinne der "erweiterten" Familie u.s.w.

Das mag für einen westlich sozialisierten Menschen ein geringfügiger Unterschied sein, für Frauen aus dem Kulturkreis der Familie macht es im schlimmsten Falle den Unterschied zwischen Leben oder Tod aus, im günstigeren den Unterschied zwischen Akzeptanz und Verbannung.

Die Verteidigung sieht keine Schuld bei der Mutter

Bei dem lediglich ambivalenten und vielleicht auch durch Spannung gekennzeichneten Verhältnis zwischen Iptehal und ihrer Mutter sei es abwegig anzunehmen, die Mutter hätte aktiv in die Planung von Iptehals Ermordung eingegriffen, so die Verteidigung. Vor dem Hintergrund, dass Iptehal immer wieder in die Wohnung der Mutter zurückgekehrt sei, sei es ebenfalls absurd zu vermuten, die Mutter könne Iptehal unter einem Vorwand aus dem Frauenhaus zu sich gelockt haben.
 
Im weiteren Verlauf wurden die Zeugen gehört, die Iptehals Leiche gefunden hatten, sowie die Polizisten, die als Erste vor Ort waren.
 
Der angeklagten Mutter wurde in einer Sitzungspause noch die Möglichkeit eingeräumt, mit ihren zwei (ziemlich gut gelaunten) Töchtern, die im Zuschauerraum saßen, zu sprechen, um die Trauer zu teilen.
 
Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. April 2013

 

Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hagen, 11.04.2013
 

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